Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in Berlin steigt weiter an – Bund und Länder stehen in der Verantwortung

Vdek-Auswertung „Eigenbeteiligung in vollstationärer Pflege“

Wie eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zeigt, steigt erneut der Anteil, den Pflegebedürftige in stationären Pflegeheimen in Berlin aus eigener Tasche bezahlen müssen. So zahlen die zu Pflegenden im Durchschnitt im ersten Aufenthaltsjahr monatlich einen Eigenanteil von 2.975 Euro. Das sind 336 Euro mehr als im Vorjahr (1.1.2024=2.639 Euro). Im zweiten Aufenthaltsjahr beträgt die monatliche Eigenbeteiligung aktuell 2.672 Euro, ein Plus von 295 Euro (1.1.2024=2.377 Euro). Im dritten Aufenthaltsjahr müssen 2.267 Euro zugezahlt werden – 239 Euro mehr als im Vorjahr (1.1.2024=2.028 Euro). Ab dem vierten Aufenthaltsjahr beträgt die Eigenbeteiligung aktuell 1.760 Euro durchschnittlich im Monat. Das entspricht einem Anstieg von 169 Euro (1.1.2024=1.591 Euro).

Eigenbeteiligung setzt sich aus mehreren Kosten zusammen

Die von den Pflegeheimbewohnenden selbst zu tragenden Kosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen. Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten aus. Dieser enthält auch die Ausbildungskosten. Hinzu kommen pro Person die Investitionskosten sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (siehe Grafik).

Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim im Jahresvergleich

Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim in Berlin

im Jahresvergleich Januar 2024 - Januar 2025

Zuschüsse und deren Auswirkungen

Pflegebedürftige der Pflegegrade zwei bis fünf erhalten je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim gestaffelte Leistungszuschläge von den Pflegekassen. Die mit zunehmender Aufenthaltsdauer sinkende Eigenbeteiligung liegt an der Staffelung der Zuschüsse, die die Pflegekasse zum EEE dazugibt. Aktuell betragen diese im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils, im zweiten Aufenthaltsjahr 30 Prozent, im dritten Aufenthaltsjahr 50 Prozent und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des zu zahlenden EEE. Trotz dieser Zuschüsse bleiben die Eigenanteile erheblich, wie die folgende Grafik zeigt:

Finanzielle Belastung einer/ eines Plegebedürftigen im Pflegeheim

Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim in Berlin

nach Aufenthaltsdauer

Staat und Land müssen ihrer Verantwortung nachkommen

Rebecca Zeljar, Leiterin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des vdek, erklärt: „Die Kostenspirale dreht sich besorgniserregend weiter, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind längst überlastet. Wir fordern daher, Pflegebedürftige nachhaltig zu entlasten und die finanzielle Belastung gerechter zu verteilen.“

Investitionskostenübernahme würde Heimbewohnende entlasten

Die vdek-Landesvertretung fordert außerdem, dass das Land Berlin seiner Verpflichtungen nachkommt und die Investitionskosten übernimmt, um die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen zu entschärfen. Dies brächte für die zu Pflegenden in Berliner Einrichtungen im ersten Aufenthaltsjahr eine finanzielle Erleichterung um weitere 236 Euro. Auch sei es Aufgabe des Landes, die Ausbildungskosten im Sinne einer fairen Lastenverteilung zu übernehmen, so Zeljar.

Eine detaillierte Übersicht der Eigenanteile für einzelne Pflegeeinrichtungen bietet der vdek-Pflegelotse unter www.pflegelotse.de

Kontakt

Volker Berg

Referent Politik und Kommunikation
E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
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