Eigenbeteiligung in der Pflege erneut stark gestiegen

vdek fordert Pflegereform aus einem Guss

Steigende Lebensmittelkosten und vor allem die seit 1.9.2022 geltende Tarifpflicht schlagen sich deutlich auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflegeeinrichtungen in Brandenburg nieder. So sind die Kosten, die Pflegebedürftige für die pflegerische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim aufbringen mussten, im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.1.2023 erneut stark angestiegen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Eigenanteile steigen vor allem bei den pflegerischen Kosten

Für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim versorgt werden, steigen die Kosten auf durchschnittlich 2.025 Euro im Monat, 230 Euro mehr als im Vorjahr. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbringen, müssen durchschnittlich 1.815 Euro im Monat (plus 192 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim lebt, muss 1.605 Euro monatlich (plus 154 Euro) aufbringen, und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer über drei Jahre zahlen 1.342 Euro im Monat (plus 105 Euro).

Der Hauptanstieg – plus 22 Prozent - ist bei den pflegerischen Kosten (EEE-Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) festzustellen. Und dies, obwohl die Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung deutlich entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag von fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Sie stellten hierfür in 2022 eine Gesamtsumme in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung – im laufenden Jahr werden es sogar deutlich über 4 Milliarden Euro sein. Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige rund sieben Prozent mehr als im Vorjahr zahlen, was auf die deutlich gestiegenen Lebensmittelkosten
zurückzuführen ist.

Vergleich der finanziellen Belastung Pflegebedürftiger in Brandenburg Jan 2022 und Jan 2023

Tarifpflicht und Personalbemessung wichtig, müssen aber finanziert werden

„Auch in diesem Jahr steigt die Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörige, die oft nicht wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen. Die mit steigender Aufenthaltsdauer einsetzende Entlastung der Pflegebedürftigen wird marginalisiert. Die Länder stehen weiterhin in der Verantwortung die Investitionskosten zu tragen“, meint Marina Rudolph, Leiterin der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die steigenden Kosten kämen durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab 1.7.2023 und erhöhte Personalkosten wegen der seit 1.9.2022 geltenden Tarifbindung in der Pflege. „Beides sind wichtige Instrumente, können aber nicht durch die Beitragszahlenden allein finanziert werden“, so Rudolph.

Schlüssiges Gesamtkonzept für die Pflege notwendig

Gefordert ist daher ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Pflege. Dieses muss die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Pflege-Beitragssätzen sowie die Bereitschaft der Länder, die Investitionskosten zu übernehmen, beinhalten. Zudem sollte die private Pflegepflichtversicherung endlich an einem solidarischen Finanzausgleich der SPV beteiligt werden.

Weitere Informationen über den vdek-Pflegelotsen abrufbar

Die Eigenanteile, die der vdek zweimal im Jahr ermittelt, sind immer die durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Bundesland. Daher können die tatsächlichen Eigenanteile in den einzelnen Pflegeheimen durchaus höher oder niedriger ausfallen. Nähere Informationen zu den konkreten Kosten, die in einer Einrichtung anfallen, liefert der vdek-Pflegeloste unter www.pflegelotse.de.

Kontakt

Volker Berg

Referent Politik und Kommunikation
E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 0
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