"Versicherte, die medizinische Hilfe benötigen, müssen diese auch weiterhin schnell bekommen. Das ist uns als Krankenkassen wichtig. Gesundheit und Hilfe dürfen nicht vom eigenen Geldbeutel abhängen. Dies würde dem solidarischen Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung widersprechen.
Allerdings sind wir im Sinne unserer Versicherten auch zu einem wirtschaftlichen Umgang mit den Beitragsgeldern verpflichtet. Niemand kann ein Interesse daran haben, dass Krankenkassenbeiträge und damit die Lohnnebenkosten weiter steigen.
Belastbare Kalkulation
Die Krankenkassen verlangen bereits seit 20 Jahren eine belastbare Kalkulation von den Landkreisen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat dies bereits mehrfach bestätigt, klare Leitplanken gesetzt und erklärt, wie die Aufteilung der Gesamtkosten aller Einsätze zwischen Krankenkassen und den Landkreisen als Trägern des Rettungsdienstes aussehen muss.
Die Musterkalkulation, auf die sich fünf Brandenburger Landkreise und kreisfreie Städte bereits mit den Krankenkassen geeinigt haben, berücksichtigt diese Rechtsprechung vollumfänglich. Die Landkreise, die sie umgesetzt haben, können ihren Rettungsdienst kostendeckend betreiben – und sie müssen ihre Bürgerinnen und Bürger nicht zur Kasse zu bitten, wenn Sie einen Rettungswagen brauchen."
Lösung am Verhandlungstisch
Wir begrüßen die Überlegung von Gesundheitsministerin Britta Müller eine Musterkalkulation nun per Gesetz für alle Landkreise verpflichtend zu machen. Die anderen Landkreise sollten Vernunft walten lassen - und mit uns an den Verhandlungstisch zurückkehren. Es ist schließlich ihre originäre Aufgabe, im Sinne der Daseinsvorsorge den Rettungsdienst zu organisieren - und grundsätzlich auch zu finanzieren."
Kontakt
Volker Berg
Referent Politik und Kommunikation
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