Die Sicherstellung einer funktionierenden Notfallversorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Als gesetzliche Krankenkassen im Land Brandenburg setzen wir uns dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Notfall schnell und zuverlässig versorgt werden. Gleichzeitig sind wir der Beitragssatzstabilität verpflichtet.
Wir begrüßen, dass im Rahmen des Spitzengesprächs vom 28.03.2025 ein konstruktiver Austausch stattgefunden hat und gemeinsam an einer tragfähigen Lösung gearbeitet wurde. Die Ankündigung einiger Landkreise, Rettungsdienstgebühren anteilig Patientinnen und Patienten in Rechnung zu stellen, hat viele Menschen in Brandenburg verunsichert. Diese Unsicherheit ist nun vom Tisch – ein positives Signal für die Bürgerinnen und Bürger.
Ab dem 1. April 2025 gilt eine Friedenspflicht von mindestens acht Wochen. In dieser Zeit werden keine neuen Gebührenbescheide verschickt, und die beteiligten Partner nutzen die Zeit für Verhandlungen über eine transparente und kostendeckende Kosten-Leistungsrechnung. Ziel ist es, bis Ende Mai eine rechtssichere und nachvollziehbare Gebührenkalkulation vorzulegen.
Die Landkreise müssen jetzt ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge nachkommen und ihre Rettungsdienste wirtschaftlicher sowie effizienter aufstellen als bisher.
Die Kranken- und Ersatzkassen in Brandenburg stehen für konstruktive Verhandlungen bereit, um eine langfristig tragfähige Finanzierung der Notfallversorgung sicherzustellen.
Kontakt
Volker Berg
Referent Politik und Kommunikation
E-Mail: lv-berlin.brandenburg@vdek.com
Telefon: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 0
Fax: + 49 (0) 30 - 25 37 74 - 19