Krankenhausplanung

>>Krankenhausplanung in Berlin

>>Krankenhausplanung in Brandenburg

Die Verantwortung für die Krankenhausplanung liegt in Deutschland bei den Bundesländern. Ziel der Krankenhausplanung ist die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung durch Krankenhausbehandlung.

Mit den aktuellen Krankenhausplänen jeweils für Berlin und für Brandenburg wurde der Prozess der gemeinsamen Abstimmungen im Rahmen der Krankenhausplanung beider Länder fortgeführt. Es wurden z.B. die Planungszyklen harmonisiert und sich auf eine einheitliche Datengrundlage verständigt, so dass die Laufzeiten der Krankenhauspläne von Berlin und Brandenburg synchronisiert sind. Der Ansatz die Krankenhausplanung über die Landesgrenzen hinaus zu denken, ist herausragend in Deutschland.

Aus rechtlichen Gründen hat jedes Land aber weiterhin einen eigenständigen Krankenhausplan.

Die Ersatzkassen setzen sich intensiv dafür ein, eine flächendeckende adäquate Versorgung aller gesetzlich Versicherten zu erreichen. Dazu ist eine bedarfsorientierte Planung und Überwachung erforderlich, damit keine Über- beziehungsweise Unterversorgungen eintreten, weil Krankenhausträger nur noch Leistungen anbieten, die aus ihrer Sicht entsprechende Gewinne erzielen.

Krankenhausplanung in Berlin

Der Krankenhausplan 2020 des Landes Berlin ist verbindliche Planungsgrundlage bis zum Jahr 2025.

Im Krankenhausplan des Landes Berlin sind 52 Krankenhäuser (Plankrankenhäuser  und Universitätskliniken) aufgeführt, durch die für die gesetzliche Versicherten eine patienten- und bedarfsgerechte Versorgung sicherstellt wird.  

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Landeskrankenhausgesellschaft.

Krankenhausplanung in Brandenburg

Gerade in einem großen Flächenland wie Brandenburg ist es zentrale Aufgabe der Krankenhausplanung, dauerhaft und nachhaltig ein flächendeckendes stationäres Versorgungsangebot zu gewährleisten. Jeder Versicherte muss unabhängig von seinem Wohnort und von den Strukturmerkmalen seiner Region die Möglichkeit haben, bei Bedarf angemessen stationär versorgt zu werden.

Der Vierte Krankenhausplan ist mit Wirkung zum 1. August 2021 mittels Feststellungsbescheiden für die Krankenhäuser und Ausbildungsstätten rechtskräftig.  

Die an der stationären Versorgung unmittelbar Beteiligten - Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen, Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg e. V. und Kommunale Spitzenverbände - wirkten an der Aufstellung des Krankenhausplanes mit. Die benachbarten Bundesländer wurden beteiligt.

Nach dem Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg stehen für die Versorgung der Bevölkerung 54 Krankenhäusern zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Landeskrankenhausgesellschaft.