Häusliche Krankenpflege

Leistungen der häuslichen Krankenpflege ermöglichen Versicherten die Vermeidung bzw. Verkürzung von Krankenhausbehandlung unter der Voraussetzung, dass mit dieser Form der behandlungspflegerischen Unterstützung die ärztlichen Behandlungsziele unterstützt werden können. Die häusliche Krankenpflege umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Darüber hinaus erhalten Versicherte die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB XI vorliegt.

Zur Sicherstellung der Leistungen schließen die Ersatzkassen Verträge mit Leistungserbringern gemäß § 132a Abs. 4 SGB V.

Anträge auf Abschluss eines Vertrages sind mindestens zwei Monate vor der beabsichtigten Wirksamkeit der Vertragsschließung zu stellen. Der Vertrag wird nur mit einem Leistungserbringer geschlossen, der die im Vertrag benannten Voraussetzungen erfüllt. Die Antragsprüfung wird in Berlin seit dem 01.06.2018 kassenartenübergreifend durchgeführt. Anträge, Änderungsmeldungen sowie die notwendigen Unterlagen sind zu senden an die:

Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Berlin
Wilhelmstraße 1
10957 Berlin.