Palliativversorgung Berlin

Ambulante Hospizdienste

Ambulante Hospizdienste unterstützen durch qualifizierte ehrenamtliche Mitarbeiter schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Familien zu Hause, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Krankenhäusern im Auftrag des jeweiligen Krankenhausträgers.

Ambulante Hospizdienste werden von hauptamtlichen Koordinatoren geleitet, deren Aufgabe die Gewinnung, Schulung und der Einsatz Ehrenamtlicher sowie die Vernetzung mit anderen Diensten/Kooperationspartnern ist.

Mit der Förderung leisten die Krankenkassen einen angemessenen Zuschuss zu den notwendigen Personal- und Sachkosten des ambulanten Hospizdienstes.

Hier können Sie nach einem ambulanten Hospizdienst suchen: hospizlotse.de

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonderes aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Versorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich der Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.

Die vertraglichen Regelungen werden in Berlin im Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V geregelt. Leistungen der SAPV werden den Versicherten als ärztliche und pflegerische Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Für die pflegerische Versorgung stehen derzeit ca. 45 ambulante SAPV-Pflegedienste zur Verfügung, die bei Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen als spezialisierte Palliativpflegedienste tätig werden.

Stationäre Hospize

Stationäre Hospize in Berlin sind kleine Einrichtungen mit 8 bis 16 Betten, die mit ihrer räumlichen Gestaltung und ihrer personellen Ausstattung auf die besonderen Bedürfnisse schwerkranker, sterbender Menschen und ihrer Nahestehenden eingehen. Sie wollen den sterbenden Menschen ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben bis zuletzt ermöglichen. Angehörige und Nahestehende können auf Wunsch in die Pflege und Begleitung mit einbezogen werden.

Die Aufnahme in ein stationäres Hospiz erfolgt unter der Voraussetzung, dass eine fortschreitende (progrediente) oder weit fortgeschrittene, nicht mehr heilbare Erkrankung, die das Leben auf Wochen oder wenige Monate begrenzt, vorliegt.

Viele Menschen möchten in ihrer vertrauten Umgebung sterben. Ist jedoch die Pflege und Begleitung in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich, sind stationäre Hospize eine Alternative. In Berlin stehen fast 20 stationäre Hospize für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche zur Verfügung.

Der tagesbezogene Bedarfssatz bildet die zuschussfähigen Kosten eines Hospizes ab. Davon tragen die Krankenkassen per Gesetz einen Anteil von 95 %, das Hospiz trägt 5 % aus Eigenmitteln. Ein Eigenanteil ist vom Patienten nicht zu erbringen.

vdek-Hospizlotse

Screenshot Hospizlotse

Der vdek–Hospizlotse unterstützt sterbenskranke Menschen und ihre Angehörigen bei der bundesweiten Suche nach geeigneten Hospiz- und Palliativangeboten. Auf dem Portal finden sich Kontaktdaten von ambulanten Hospizdiensten, stationären Hospizen für Erwachsene, stationären Kinderhospizen, Ärzten mit einer spezialisierten Weiterbildung in Palliativmedizin, Pflegediensten mit einer spezialisierten Weiterbildung in Palliative-Care, multiprofessionellen und interdisziplinären Versorgungsteams (z. B. SAPV-Teams).