
vdek-Pflegelotse
Hier können Sie nach ambulanten Pflegediensten suchen:
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Pflegebedürftige Menschen haben im Rahmen ihres Versicherungsschutzes in der häuslichen Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Die ambulante Pflege soll den pflegebedürftigen Menschen helfen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.
Bei der Pflege zu Hause können pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen durch ambulante Pflegedienste unterstützt werden. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben dabei Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe) durch einen Pflegedienst.
Die Pflegekassen zahlen für den Einsatz der Pflegedienste und Pflegekräfte monatlich die Pflegesachleistungen entsprechend der gesetzlich vereinbarten Sachleistungshöhe je Pflegegrad.
Hier können Sie nach ambulanten Pflegediensten suchen:
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In Berlin steht ein vielfältiges Hilfeangebot zur Verfügung, mehr als 770 ambulante Pflegedienste versorgen die Versicherten in ihrer Häuslichkeit. Für die Betreuung am Tage, wenn zum Beispiel die Angehörigen berufstätig sind oder entlastet werden sollen, stehen Tagespflegen zur Verfügung. Dieses teilstationäre Angebot flankiert die ambulante Pflege zu Hause.
Zusätzlich zur ambulanten Pflege bieten mehr als 450 ambulante Pflegedienste auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege an und für die Haushaltshilfe stehen in Berlin rund 370 Dienste zur Verfügung.
Um Pflegesachleistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, müssen die ambulanten Pflegedienste auf Grundlage des Rahmenvertrages gemäß § 75 Absatz 1 und 2 SGB XI einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem Träger der Sozialhilfe abschließen.
Die Antragsprüfung wird in Berlin kassenartenübergreifend durchgeführt. Anträge, Änderungsmeldungen sowie die notwendigen Unterlagen sind zu senden an die:
Pflegekassen und die Pflegekassenverbände in Berlin
Wilhelmstraße 1
10957 Berlin
Stand: 01.01.2021
Stand: 01.01.2021
Stand: 01.06.2015
Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zur Versorgung von Versicherten als ambulante Betreuungseinrichtung gemäß § 71 Abs. 1a SGB XI stellen wollen, richten Sie diese bitte mit dem ausgefüllten Strukturerhebungsbogen sowie den erforderlichen und vollständigen Antragsunterlagen vorzugsweise per E-Mail digital an:
oder postalisch an:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Stresemannstr. 91
10963 Berlin
Für die Antragsstellung reichen Sie bitten folgende Unterlagen ein:
Informationen zum Träger
Genauere Informationen entnehmen Sie bitten dem Strukturerhebungsbogen.
In Brandenburg steht ein vielfältiges Hilfeangebot zur Verfügung. Rund 820 ambulante Pflegedienste versorgen die Versicherten in ihrer Häuslichkeit. Für die Betreuung am Tage, wenn zum Beispiel die Angehörigen berufstätig sind oder entlastet werden sollen, stehen Tagespflegen zur Verfügung. Dieses teilstationäre Angebot flankiert die ambulante Pflege zu Hause.
Zusätzlich zur ambulanten Pflege bieten etwa 810 ambulante Pflegedienste auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege an und für die Haushaltshilfe stehen in Brandenburg rund 810 Dienste zur Verfügung.
Um Pflegesachleistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, müssen die ambulanten Pflegedienste auf Grundlage des Rahmenvertrages gemäß § 75 Absatz 1 und 2 SGB XI einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit den Trägern der Sozialhilfe abschließen.
Stand: 19.03.2021
Die Antragsprüfung wird in Brandenburg kassenartenübergreifend durchgeführt. Anträge, Änderungsmeldungen sowie die notwendigen Unterlagen sind zu senden an die:
Pflegekassen und die Pflegekassenverbände in Brandenburg
Brandenburger Str. 72
14467 Potsdam
Wenn Sie der Rahmenvereinbarung über die Refinanzierung des Umlagebetrages gemäß § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 21.12.2024 beitreten wollen, prüfen Sie bitte zunächst die Zuständigkeiten der Antragsbearbeitung.
Aufteilung der Antragsbearbeitung:
Sie sind Mitglied bei B.A.H., BPA, BAD, ABVP, VDAB oder nicht organisiert,
dann senden Sie die jährlich aktualisierte Beitrittserklärung im PDF- Format bitte an den
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Pflege
E-Mail: BB-PFLBG-ambulant@vdek.com
Sie sind Mitglied bei AWO, Caritas oder DPW,
dann senden Sie die jährliche aktualisierte Beitrittserklärung im PDF- Format bitte an den
Knappschaft
Vertragsangelegenheiten
E-Mail: vertrag.cottbus@kbs.de
Sie sind Mitglied bei DRK oder Diakonie,
dann senden Sie die jährlich aktualisierte Beitrittserklärung im PDF- Format bitte an den
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
-Vertragswesen-
E-Mail: 30222_Vertrag_pf@svlfg.de
Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zur Versorgung von Versicherten als ambulante Betreuungseinrichtung gemäß § 71 Abs. 1a SGB XI stellen wollen, richten Sie diese bitte mit dem ausgefüllten Strukturerhebungsbogen sowie den erforderlichen und vollständigen Antragsunterlagen vorzugsweise per E-Mail an:
oder postalisch an:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Stresemannstr. 91
10963 Berlin
Für die Antragsstellung reichen Sie bitten folgende Unterlagen ein:
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Strukturerhebungsbogen mit der Auflistung der einzureichenden Unterlagen.