Teilstationäre Pflege

Teilstationäre Pflege bietet die Möglichkeit, professionell versorgt zu werden und dennoch in der eigenen Häuslichkeit zu wohnen. In den teilstationären Pflegeeinrichtungen werden pflegebedürftige Menschen von professionellen Pflegekräften stundenweise versorgt. Angehörige können dadurch entlastet werden. Oft wird das Angebot von Maßnahmen der ambulanten Pflege sowie Möglichkeiten der Kurzzeitpflege flankiert. Reichen diese Angebote auf Grund der Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht (mehr) aus, besteht das Angebot der vollstationären Pflege.

Die teilstationäre Pflege umfasst je nach individuellem Pflegebedarf die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich notwendiger Behandlungspflege und die Kosten für die soziale Betreuung. Des Weiteren beinhaltet sie zusätzlich die Fahrkosten für die Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege (pflegebedingte Aufwendungen).

Teilstationäre Pflege in Berlin

Für die Betreuung am Tage, wenn zum Beispiel die Angehörigen berufstätig sind oder entlastet werden sollen, stehen nahezu 110 Tagespflegen zur Verfügung.  

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der teilstationären Pflege in Berlin wie u.a. Allgemeine Pflegeleistungen, Zusatzleistungen, Formen der Hilfen, Qualitätsmaßstäbe, Grundsätze der personellen Ausstattung sowie Verfahrens- und Prüfgrundsätze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen finden Sie unten stehend:

Teilstationäre Pflege in Brandenburg

Für die Betreuung am Tage, wenn zum Beispiel die Angehörigen berufstätig sind oder entlastet werden sollen, stehen mehr als 350 Tagespflegen zur Verfügung.  

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für zur Sicherstellung der teilstationären Pflege in Brandenburg wie u.a. Versorgungsauftrag, Inhalt der Pflegeleistungen, allgemeine Bedingungen der Pflege einschließliche Kostenübernahme, erforderlichen Bescheinigungen, Grundsätze der personellen Ausstattung, Verfahrens- und Prüfgrundsätze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen etc. finden Sie unten stehend: