Krankenfahrten

Im Gegensatz zum Krankentransport werden Krankenfahrten in der Regel mit Privatfahrzeugen, Mietwagen oder Taxis durchgeführt. Die Patienten benötigen während der Fahrt keine (medizinische) Betreuung.

Die folgenden Informationen betreffen die grundsätzliche Verfahrensweise und Sachlage im Zusammenhang mit der Sicherstellung und Vergütung von Krankenbeförderungen.

Soweit die Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes und des Krankentransportes nicht durch landes- oder kommunalrechtliche Vorschriften festgelegt sind, schließen die Krankenkassen oder ihre Landesverbände mit geeigneten Unternehmen Verträge über die Vergütung dieser Leistungen. Dabei ist die flächendeckende Versorgung sicherzustellen, wie im Sozialgesetzbuch (§ 133 SGB V) vorgeschrieben. Geeignete Unternehmen sind solche, die über eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (§ 47) oder Mietwagen (§ 49) nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verfügen.

Da die Entgelte der nicht qualifizierten Krankenbeförderung nicht durch landes- oder kommunalrechtliche Bestimmungen geregelt werden, verhandeln die Landesvertretungen des vdek stellvertretend für die Ersatzkassen sowie weitere Kassenverbände Verträge mit geeigneten Einrichtungen und Unternehmen.
Im Einklang mit § 133 SGB V muss bei der Vergütung von Leistungen auch die Beitragsstabilität nach § 71 Abs. 1 bis 3 SGB V berücksichtigt werden. Die vereinbarten Preise sind Höchstpreise, die sich an möglichst kostengünstigen Versorgungsoptionen orientieren. Alle Vertragspartner erhalten denselben Vertrag mit gleicher Vergütung. In den vergangenen Jahren wurden Vergütungsanpassungen kontinuierlich unter Berücksichtigung von Kostenentwicklungen, Krisen und gesetzlichen Änderungen vorgenommen, immer im Rahmen der Beachtung der Beitragsstabilität.

Besonders während der Coronakrise oder der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns haben wir unsere Vertragspartner bei der Bewältigung ihrer Aufgaben durch etwaige Preisanpassungen unterstützt. Insgesamt wurde dieser Umstand von den Vertragspartnern stetig angenommen.
 

Ein Taxi fährt mit hoher Geschwindigkeit bei Nacht

Krankenfahrten in Berlin

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