Heilmittel

Masseur und Patient

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vertragsärzten verordnet und nur von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden können. Zu den Heilmittelerbringern gehören beispielsweise Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure und Ergotherapeuten. Wer beispielsweise eine Sprachtherapie benötigt, hat als GK-Versicherter Anspruch auf eine Behandlung. Ausschließlich zugelassene Praxen dürfen Heilmittel anbieten.

Verändertes Zulassungsverfahren ab 01.09.2019: Ein Antrag für alle Kassen

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz ändert sich das Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer. Das Gesetz sieht vor, dass die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam bei einem der Verbände eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bilden. Diese ARGE trifft in deren Auftrag für alle Krankenkassen die Entscheidung über die Zulassung von Heilmittelleistungserbringern.

In Berlin und Brandenburg ist für die Heilmittelleistungserbringerzulassung die ARGE Berlin/Brandenburg zuständig, angesiedelt bei der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).

Ab 01.09.2019 entfällt das bisherige Antragsverfahren bei den einzelnen Kassenarten. Ab sofort müssen Sie nur noch einen Antrag stellen. Mit der Zulassung können Anbieter Heilmittelleistungen für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen erbringen.

Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung einreichen möchten, senden Sie diesen bitte an:

ARGE Heilmittelleistungserbringerzulassung Berlin/Brandenburg
c/o Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Stresemannstraße 91
10963 Berlin

berlin_brandenburg@zulassung-heilmittel.de

Heilmittel-Webportal

Digital verwaltet – Dank Heilmittel-Webportal

Wussten Sie schon? Die ARGE Heilmittelzulassung hat ein Webportal, über das Sie alle Ihre Zulassungsdaten sehen können.
Darüber hinaus können Sie auch Änderungen zur Zulassung über das Portal veranlassen. Auch mehrere Institutionskennzeichen können über eine Registrierung verwaltet werden.

Der Vorteil für Sie: kürzere Bearbeitungszeiten, und höhere Verfügbarkeiten der Services.

Sie finden es unter www.zulassung-heilmittel.de.

Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsicht für die ARGE Berlin/Brandenburg wird ausgeübt durch die:

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Abteilung Gesundheit
Oranienstraße 106
10969 Berlin