Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V
Unumstritten ist, dass
- die Häufigkeit und der Schweregrad von Munderkrankungen im Wesentlichen durch den individuellen Lebensstil geprägt werden,
- für ihre Reduzierung ein verändertes Gesundheitsverhalten erforderlich ist,
- die Mundgesundheit ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Gesundheit ist,
- zahlreiche Risikofaktoren das Entstehen von Mundkrankheiten begünstigen, die wiederum Auswirkungen auf andere Organsysteme haben können.
Deshalb wurde die Mundgesundheit in die allgemeine Gesundheitsförderung eingebunden und für die Gruppenprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gesetzlich etabliert.
Auf dieser Basis hat sich 1990 in Berlin die Landesarbeitsgemeinschaft zur Verhütung von Zahnerkrankungen (LAG) gebildet. Ihr gehören neben den Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung und der Zahnärzteschaft (Kassenzahnärztliche Vereinigung, Zahnärztekammer) auch das Land Berlin an.
Ziel der flächendeckenden Gruppenprophylaxe ist es, neben einer grundlegenden Aufklärung zur Mundhygiene durch eine rechtzeitige Intervention sanierungsbedürftige Zähne/ Gebisse zu erkennen und auf eine medizinische Behandlung zu orientieren. Insgesamt soll damit der Zahnstatus der Kinder und Jugendlichen in Berlin systematisch verbessert werden.