
Praxisrelevante Informationen hält auch die Landeszahnärztekammer Brandenburg auf ihrer Internetseite bereit www.lzaek.de
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg ( www.kzvlb.de), die Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg ( www.zibb.de) sowie die Ersatzkassen und ihre Verbände schaffen als Vertragspartner die vertraglichen Voraussetzungen zur Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung im Land Brandenburg.
Dazu gehören unter anderem:
Abschluss von Honorarverträgen,
Regelung der Honorarverteilung,
Abschluss einer Vereinbarung über die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung im vertragszahnärztlichen Bereich sowie
Vereinbarung über die Vergütung zahntechnischer Leistungen im Land Brandenburg.
Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Vereinbarungen erhalten die ca. 1.500 im Land tätigen Zahnärzte über die Vertragsmitteilungen der KZVLB.
Praxisrelevante Informationen hält auch die Landeszahnärztekammer Brandenburg auf ihrer Internetseite bereit www.lzaek.de
Die zahnärztliche Versorgung im ländlichen Raum stellt zunehmend eine Herausforderung dar, der sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg gemeinsam mit den Krankenkassen stellt.
Es wurde ein Strukturfond zur Finanzierung von Fördermaßnahmen gebildet. Die finanziellen Mittel werden zu gleichen Teilen von der KZV Land Brandenburg und den gesetzlichen Krankenkassen bereitgestellt.
Seit dem 01.07.2023 besteht die Möglichkeit, auf Antrag Investitionskosten zu Praxisgründungen und Praxisübernahmen zu bezuschussen. Voraussetzung ist, dass sich die Praxis in einem Fördergebiet befindet. Die Fördergebiete und alle relevanten Informationen zur Beantragung der entsprechenden Förderung können auf der Homepage der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingesehen werden.
Mit Annahme einer entsprechenden Förderung geht die Verpflichtung einher, bis zu fünf Jahr im Fördergebiet tätig zu sein. Damit soll das Ziel erreicht werden, die flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung vor allem in versorgungskritischen ländlichen und strukturschwachen Gebieten in Brandenburg langfristig aufrecht zu erhalten und zu verbessern.
Seit 1993 widmen sich das Land, die Kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Landeszahnärztekammer auf der Grundlage der gemeinsamen Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe insbesondere in Kindertagesstätten und Schulen intensiv der Mundgesundheit der Brandenburger Kinder und Jugendlichen. Ein ca. 86-prozentiger Betreuungsgrad der Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zeugt von den engagierten und erfolgreichen Bemühungen aller Beteiligten.
Um allen Kindern – unabhängig vom sozialen Status – gleiche Bedingungen für eine gute Mundgesundheit zu bieten, ist Gruppenprophylaxe ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und wird im Land Brandenburg von den gesetzlichen Krankenkassen seit nunmehr fast 13 Jahren finanziell bezuschusst.
Auch die niedergelassenen Zahnärzte und Kieferorthopäden sind seit Jahren bestrebt, das Bewusstsein ihrer Patienten für die Notwendigkeit prophylaktischer Maßnahmen zu stärken.
Während Gruppenprophylaxe „aufsuchende“ Prophylaxe in der Kita oder in der Schule bedeutet, findet die Individualprophylaxe beim niedergelassenen Zahnarzt und/oder Kieferorthopäden statt. Vor dem Hintergrund der politischen Entwicklung im Bereich Zahnersatz nehmen sowohl die Gruppenprophylaxe als auch die Individualprophylaxe einen immer größeren Stellenwert ein.
Dabei ist die Koordinierung der Maßnahmen beider Prophylaxearten sinnvoll und notwendig. Denn auch hier gilt der Grundsatz „Viel hilft nicht immer viel“. Koordinierung heißt auch und gerade Dokumentation der erbrachten Leistungen, um dem jeweils anderen Partner eine konkrete Information über bereits geleistete Prophylaxe zu geben. So können Prophylaxemaßnahmen in einem sinnvollen Umfang gewährleistet und Doppelbehandlungen vermieden werden.
Die Prophylaxepässe – ähnlich den Bonusheften für zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen – haben sich als sinnvolles Instrument zur Koordinierung von Gruppen- und Individualprophylaxe bewährt. Entwickelt wurden sie von der Landeszahnärztekammer und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, finanziert von der Landeszahnärztekammer und den Krankenkassenverbänden in unserem Bundesland.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen für zahnärztliche Leistungen wurden Anpassungen der bisherigen Pässe notwendig. Hier finden Sie den Pass für liegen Vorschulkinder. Zudem ist dieser bei den zahnärztlichen Diensten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erhältlich.
Hier finden Sie den Pass für Schulkinder. Zudem ist dieser bei den zahnärztlichen Diensten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erhältlich.
Zudem gibt es auch den „Mutter & Kind“ Prophylaxepass, denn Mundgesundheit beginnt für unsere Jüngsten bereits im Mutterleib. Werdende Mütter sollten ihren Gynäkologen nach dem neuen Pass fragen.