Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein ergänzendes Angebot zur palliativen ambulanten Versorgung durch Hausärzte, Fachärzte und Pflegedienste. Sie wird durch den Klinikarzt oder von niedergelassenen Ärzten verordnet und von einem multiprofessionellen SAPV-Team, bestehend aus besonders qualifizierten Fachärzten und besonders qualifiziertem Pflegefachpersonal geleistet.  

Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Versorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich der Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.

SAPV in Berlin

Die bisherigen vertraglichen Regelungen werden in Berlin im Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V (Rahmenvertrag mit der KV Berlin) geregelt. Leistungen der SAPV werden den Versicherten als ärztliche und pflegerische Sachleistungen zur Verfügung gestellt.

Für die pflegerische Versorgung stehen derzeit ca. 45 ambulante SAPV-Pflegedienste zur Verfügung, die bei Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen als spezialisierte Palliativpflegedienste tätig werden.

Auf der Homepage der KV Berlin und im vdek Hospizlotsen sind zudem SAPV-Praxen aufgeführt, die ärztliche SAPV-Leistungen erbringen. 

SAPV-Praxen in Berlin

Standdatum: 14.10.2023

Die ärztliche und pflegerische Palliativversorgung in Berlin erfolgt bisher auf Grundlage des o.g. Vertrages, vereinbart zwischen den Berliner Krankenkassen, der KV Berlin sowie dem Home Care Berlin e. V.  und in Kooperationen mit spezialisierten Palliativpflegediensten.

Seit dem 01.01.2023 gilt der neue Bundesrahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V, welcher eine Umstrukturierung der SAPV, sowohl vertraglich als auch strukturell, erforderlich macht. Auf dieser Grundlage haben sich zu den alten Versorgungsstrukturen fünf SAPV-Teams gebildet, die zusätzlich die Palliativversorgung übernehmen.
Diese neuen Versorgungsstrukturen sollen nach Beendigung eines Übergangszeitraumes bis zum 31.12.2027 die alten Versorgungsstrukturen (Rahmenvertrag mit der KV Berlin) ablösen.

SAPV in Brandenburg

Die vertraglichen Regelungen werden in Brandenburg im Rahmenvertrag über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V geregelt. Leistungen der SAPV werden den Versicherten als ärztliche und pflegerische Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Die Versorgung wird durch qualifizierte Ärzte und ihre Palliativ Care Teams (PCT) erbracht. Auch in Brandenburg erfolgt die vertragliche Anpassung an die Vorgaben des Bundesrahmenvertrages nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V. Umfangreiche Änderungen in den bisherigen Versorgungsstrukturen sind dabei nicht abzusehen, da die PCTs bereits weitgehend diesen Strukturen entsprechen.
 

vdek-Hospizlotse

Screenshot Hospizlotse

Der vdek–Hospizlotse unterstützt sterbenskranke Menschen und ihre Angehörigen bei der bundesweiten Suche nach geeigneten Hospiz- und Palliativangeboten. Auf dem Portal finden sich Kontaktdaten von ambulanten Hospizdiensten, stationären Hospizen für Erwachsene, stationären Kinderhospizen, Ärzten mit einer spezialisierten Weiterbildung in Palliativmedizin, Pflegediensten mit einer spezialisierten Weiterbildung in Palliative-Care, multiprofessionellen und interdisziplinären Versorgungsteams (z. B. SAPV-Teams).