Perspektiven für Krankenhäuser

Notaufnahme Krankenhaus Arzt Rollstuhl Patient Eingang
Notaufnahme Eingang Krankenhaus mit Arzt Rollstuhl und Patient in Bewegungsunschärfe auf dem Flur und Pfleger mit Krankenbett

Auch wenn Standards wie Mindestmengen und Personaluntergrenzen während der Pandemie nicht dauerhaft eingehalten werden konnten, hat sich doch gezeigt, dass Berlins Krankenhäuser den Corona-Stresstest bestanden, d. h. maßgeblich dazu beigetragen haben, die Lage in Berlin jederzeit beherrschbar zu halten.

Offen zutage trat jedoch, welche Herausforderungen hinsichtlich einer nachhaltigen Finanzierung und Planung sowie Qualitätsverbesserungen zügig anzugehen sind: durch Zentralisierung und Spezialisierung. Der Krankenhaussektor steht vor einem großen Reformstau.

Durch die demografische Entwicklung und die damit einhergehende zunehmende Arbeitsbelastung wird sich der Personalmangel in der Krankenhauspflege noch ausweiten. Eine umfassende Strukturbereinigung und eine  konsequente  Fokussierung auf Qualität müssen die Ziele einer Reform sein. Das Land muss seiner Pflicht zur Finanzierung der Investitionskosten endlich vollumfänglich nachkommen.

Die Ersatzkassen fordern,

  • die stationären Versorgungsstrukturen zukunfts- und demografiefest zu gestalten. Es braucht deshalb einen ausgewogenen Mix aus maximalversorgenden und hoch-spezialisierten Zentren auf der einen und einer basisversorgenden Krankenhauslandschaft in der breiten Fläche auf der anderen Seite.
  • in der Breite eine konsequente Qualitätsverbesserung durch Leistungsverdichtung zu praktizieren.
  • dass der Grundsatz ambulant vor stationär gilt.
  • eine Differenzierung der Vergütung nach Versorgungsstufen. Ein maximalversorgendes Universitätsklinikum hat andere Aufgaben als ein Krankenhaus der Grundversorgung. Die Komplexität der jeweiligen Leistungserbringung spiegelt sich aber in der bestehenden Krankenhausplanung nur unzureichend wider.
 

Krankenhausfinanzierung sichern, Zukunftsperspektiven schaffen 

Den Ländern obliegt per Gesetz die medizinisch notwendige Krankenhausvorhaltung. Dieser Investitionsverpflichtung muss das Land Berlin nachkommen. Die Krankenkassen finanzieren hingegen die laufenden Betriebskosten einschließlich der Instandhaltungskosten im Rahmen der Krankenhausvergütung.

Die im Doppel-Haushalt beschlossenen Gelder reichen nicht aus. Haushaltsansätze für Investitionspauschalen sinken auf 90 bzw. 80 Mio. Euro in 2018 /2019 und verharren bis 2021 bei 96 Mio. Euro. Die Folge ist, dass Krankenhäuser seit Jahren dazu gezwungen sind, Mittel aus den Beiträgen der Versicherten für Investitionen zu entfremden.

Zusätzliche Gelder aus SIWANA-Mitteln (Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds) sowie aus KRITIS-Anträgen (Mittel für Projekte zur Behebung von Problemen der Datensicherheit in Krankenhäusern) können einen Beitrag zur Krankenhausfinanzierung leisten, dürfen aber Investitionen nicht ersetzen.

Die Ersatzkassen -

  • begrüßen, dass die Landesregierung die Tatsache eines Investitionsstaus anerkennt, der sich begründet aus einer über Jahre fortgesetzten investiven Unterfinanzierung der Krankenhäuser. Das Bekenntnis zur Anhebung der Investitionsmittel ist richtig. Daran ist in der kommenden Legislaturperiode anzuknüpfen. Um den bereits entstandenen gesamten Investitionsstau nachhaltig abzubauen, ist ein Betrag von mindestens 256 Mio. Euro vonnöten.
  • fordern, dass Berlin seiner Finanzierungsverantwortung für die Investitionskostenfinanzierung nachkommt, etwa durch gesetzliche Investitionsquoten und flankierende Bundesprogramme. In jedem Fall sind die Krankenkassen mit einem verbindlichen Mitspracherecht zu beteiligen. Die Ersatzkassen unterzeichneten daher die sog. Klinik-Offensive der Berliner Krankenhausgesellschaft.
  • fordern, dass das Land Berlin die aus dem Strukturfonds II akquirierten Gelder sinnvoll, d. h. für tatsächliche Reformen im Sinne von tatsächlichen Strukturveränderungen, einsetzt. Bestehende Steuerungsdefizite müssen vom Land behoben werden, indem es steuernd und koordinierend eingreift. Auch sollte ein regelmäßiger Austausch zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg stattfinden. Beispielsweise sollte via Steuerung dafür gesorgt werden, dass der Ausbau bzw. Neubau von Ausbildungskapazitäten/Schulen abgestimmt und infolgedessen möglichst gleichmäßig verteilt im Land Berlin erfolgt.
  • fordern, durch den Krankenhauszukunftsfonds nachhaltige Lösungen für den Digitalisierungsprozess in den Krankenhäusern zu schaffen.
 

Ansätze einer länderübergreifend abgestimmten Krankenhausplanung vertiefen

Die Krankenhausplanung für Berlin und Brandenburg wurde unter Berücksichtigung der gemeinsamen Planungsgrundsätze aktiv umgesetzt. Im Vorfeld dazu fanden in beiden Bundesländern enge Abstimmungen zwischen den Landesverwaltungen, den Krankenkassenverbänden und den Krankenhausgesellschaften statt.

Ziel ist es, eine Anpassung der jeweiligen Planungshorizonte herzustellen und die länderübergreifende Zusammenarbeit zu befördern. Da die Landeskrankenhausgesetze vorsehen, dass Länder eigene Krankenhauspläne erstellen, kann keine gemeinsame Planung der Länder Berlin und Brandenburg erfolgen, aber eine möglichst weitreichende Angleichung.

Die Ersatzkassen fordern,

  • dass erste Ansätze einer verzahnten Krankenhausplanung für Berlin und Brandenburg weiter vertieft werden.
  • dass Fehlanreizen in der Vergütung entgegen gewirkt wird. Die Krankenhausplanungsbehörde soll ordnungspolitisch verbindlich festlegen, welche Ausstattung ein Krankenhaus haben muss, um eine Leistung erbringen zu können. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität, bzw. zur qualitätsorientierten Krankenhausplanung.
  • dass die Krankenhausplanung der Dynamik der Medizin folgt und zu einer sektorenübergreifenden und qualitätsorientierten Versorgungsplanung wird. Denn: Zu viele Kliniken konkurrieren um zu knappe personelle Ressourcen. Es braucht dringender denn je Strukturveränderungen.
  • dass Qualitätsindikatoren des Gemeinsamen Bundesausschusses in die Krankenhausplanung aufgenommen werden
 

Qualität steigern durch Zentralisierung und Spezialisierung von Kliniken

Zentralisierung und Spezialisierung von Kliniken führen zu besserer Versorgung der Patient:innen.

Die Ersatzkassen,

  • begrüßen Mindestmengenregelungen, da diese nachweislich, d. h. messbar zu Konzentrationsprozessen führen und Qualitätssteigerungen nach sich ziehen.
  • befürworten eine weitgehende Konzentrationsverdichtung von Leistungen als Teil der Krankenhausplanung.