Krankenkassenverbände schlagen Alarm:

Kostensteigerung um 46 Prozent beim Rettungsdienst

Die Kosten für den Einsatz eines Notarztwagens sollen ab 2010 von 263 auf 385 Euro und die eines Rettungswagens von 209 auf 308 Euro erhöht werden. Diese absurde Kostensteigerung von über 46 Prozent ergibt die Kalkulation des Senators für Inneres und Sport, der für die Organisation des Rettungsdienstes der Stadtgemeinde Bremen zuständig ist. 

„Die vorliegende Kalkulation verstößt zum einen gegen geltendes Recht, weil damit auch die Kosten für Einsätze, die nicht notwendig sind (so genannte Fehlfahrten) auf die Krankenkassen verlagert werden. Zum anderen liegt in der Angelegenheit ein eindeutiger Vertragsbruch vor, da es keine Überprüfung der Arbeitszeit im Rettungsdienst gegeben hat, wie sie vertraglich vereinbart wurde.“ stellt Torsten Barenborg (vdek) für die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen fest.

Der Rettungsdienst stellt für die Krankenkassen eine Besonderheit dar. Während in sämtlichen anderen Bereichen des Gesundheitswesens die Vergütungen zwischen Kassen und Leistungsanbietern verhandelt werden, setzt die Rettungsdienstgebühren eine dritte Instanz fest – die Stadtgemeinde Bremen. Damit geht jedoch auch die Verpflichtung einher, den Rettungsdienst wirtschaftlich zu gestalten, indem unnötige Kosten vermieden werden. Diese Vorgabe wird aber bereits durch die Praxis missachtet, Kosten für Fehlfahrten auf die Krankenkassen zu verlagern, obwohl die Kassen hierfür nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht zuständig sind.

Angesichts massiv steigender Kosten haben die Krankenkassen zudem 2007 mit dem Senator eine Überprüfung der Arbeitszeit bei den Rettungsdienstorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser Hilfsdienst) vertraglich vereinbart. Diese wurde bis heute nicht durchgeführt. Stattdessen verkündete Innensenator Mäurer, dass es zu keiner Arbeitszeitverlängerung über 44 Stunden Bereitschaftsdienst wöchentlich bei den Hilfsorganisationen im Rettungsdienst kommen wird.

„Dies ist geradezu unglaublich, wenn man bedenkt, dass der Senator von den Beamten der Bremischen Feuerwehr bis vor kurzem noch einen Bereitschaftsdienst von 56 Stunden wöchentlich verlangt hat“, stellt Torsten Barenborg fest. „Dass die Feuerwehrbeamten ihren Anspruch auf eine 48 Stundenwoche erst gerichtlich durchsetzen mussten, während auf Kosten der Krankenkassen eine exorbitante Gebührenerhöhung beschlossen werden soll, die auf einem 44-Stunden Bereitschaftsdienst basiert, ist haarsträubend“, so Barenborg.

Ebenso unverständlich ist es, dass im Rahmen des Rettungsdienstes öffentlich diskutiert wird, als sei der Bereitschaftsdienst mit einer normalen Arbeitszeit gleichzusetzen. Dabei hat ein unabhängiger Gutachter bereits 2005 festgestellt, dass ein erheblicher Teil der Arbeitszeit aus reiner Anwesenheit besteht. Damals war die Einigung auf 44 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit ein vorübergehender Kompromiss, um die Möglichkeit der Anhebung auf 48 Stunden zu überprüfen – einer Arbeitszeit, die im Rettungsdienst bundesweit Standard ist. Bemerkenswert ist zudem, dass die Einsätze seit Erstellung des Gutachtens nochmals deutlich gesunken sind, weil der Rettungsdienst seit 2007 nur noch Notfalleinsätze und keine Krankentransporte mehr durchführt.

Angesichts des enormen Anstiegs der Gebühren aufgrund der Verletzung geltenden Rechts und der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen sehen die Krankenkassen sich gezwungen, eine Normenkontrollklage zu führen, sollte die Bürgerschaft die Gebühren in der vom Senator für Inneres kalkulierten Höhe festsetzen. Für die Stadtgemeinde Bremen könnte dies bedeuten, dass die zu hohen Personalkosten der Hilfsorganisationen dann aus Steuermitteln der Stadt Bremen zu tragen wären.

Ansprechpartnerin für die Arbeitsgemeinschaft: Christiane Sudeck, vdek-Landesvertretung Bremen

Diese Pressemitteilung wurde von den Krankenkassen in Bremen veröffentlicht.

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