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Urlaub ist auch pflegenden Angehörigen möglich

Pflegepersonen, die ihre Angehörigen zuhause pflegen, müssen auf Urlaub nicht verzichten. Dafür sieht das Pflegeversicherungsgesetz eine entsprechende Regelung vor. Die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu vier Wochen im Jahr werden von den Pflegekassen übernommen.

„Bei der Ersatzpflege“, so Christiane Sudeck, Sprecherin des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Bremen, „muss die Ersatzpflegeperson keine Pflegefachkraft sein. Auch Familienmitglieder, Nachbarn oder Bekannte können die Ersatzpflege durchführen. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Angehörigen den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Inanspruchnahme in den letzten sechs Monaten zuhause betreut und gepflegt haben.“

Zu beachten ist, dass bei der Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die mit ihm bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, die Kostenübernahme maximal in Höhe des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe (I = 225 Euro, II = 430 Euro, III = 685 Euro) erfolgt. Denn der Gesetzgeber geht auf Grund der familiären Bindung oder der Zugehörigkeit zum gleichen Haushalt davon aus, dass hier in der Regel keine höheren Aufwendungen als die zu ersetzende Pflege auftreten.

Es können allerdings, wie bei der Ersatzpflege durch Nachbarn oder Bekannte, weitere Aufwendungen geltend gemacht werden, wenn nachweisbar ist, dass diese im Zusammenhang mit der Ersatzpflege notwendig sind. Insgesamt werden für die so genannte Urlaubs- und Verhinderungspflege Aufwendungen bis zu 1.510 € für maximal vier Wochen im Kalenderjahr übernommen.

Während des Urlaubs der Pflegeperson kann die Pflege auch durch einen ambulanten Pflegedienst, in einem Heim oder einer vergleichbaren Einrichtung erbracht werden.

Nähere Information bekommen Versicherte bei ihrer Pflegekasse. Hier erfahren Sie auch, welche Einrichtungen für die Ersatzpflege in Anspruch genommen werden können.

 


Kontakt

Christiane Sudeck

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.sudeck@vdek.com