Die Arbeitsgemeinschaft Bremer Krankenkassen informiert:

Neuer Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Broschüre der Bremer Krankenkassen informiert über Neuerungen ab 2014

Die gesetzlichen Krankenkassen im Land Bremen wollen gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Zukunft noch gezielter unterstützen und die Fördergelder bedarfsgerechter verteilen. Als Basis hierfür dient die Neufassung des „Leitfadens zur Selbsthilfeförderung“, der ab Januar 2014 gelten wird.

Ziel ist es, die Förderung für die Betroffenen zu verbessern und das Antrags- bzw. Förderverfahren niedrigschwellig und dennoch rechtssicher zu gestalten. Neu sind u. a. klare Fristen für die Antragsbearbeitung sowie konkretere Bestimmungen, welche Fördervoraussetzungen zu beachten sind und wie die Mittelverwendung nachzuweisen ist.

Die Arbeitsgemeinschaft der Bremer Krankenkassen hat den neuen bundesweit gültigen Leitfaden für die Bedürfnisse der Bremer Selbsthilfegruppen  und –organisationen zusammengefasst. Über die Neuerungen ab 2014 informiert nun eine Broschüre, die kostenfrei erhältlich ist bei den Krankenkassen in Bremen und Bremerhaven, den beiden Kontaktstellen Netzwerk Selbsthilfe Bremen und Bremerhavener Topf sowie den Gesundheitsämtern Bremen und Bremerhaven oder barrierefrei auf den Webseiten der beteiligten Krankenkassen, unter anderem hier:

http://www.vdek.com/LVen/BRE/Vertragspartner/Selbsthilfe.html

oder

http://www.aok.de/bremen : Leistungen & Service : Selbsthilfe

 Für die Beantragung der Fördergelder für die Pauschal- und Projektförderung gibt es ab 2014 neue Formulare, die ebenfalls ab sofort bei den angegeben Stellen erhältlich sind.

 Hintergrund

 Die gesetzlichen Krankenkassen in Bremen und Bremerhaven unterstützen die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im laufenden Jahr mit knapp 345.000 EUR, davon die Hälfte als Pauschalförderung für die laufende Arbeit der Selbsthilfegruppen und –organisationen. Außerdem werden auf Antrag einzelne Projekte bezuschusst.

 Bundesweit ist die finanzielle Hilfe der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände für die Selbsthilfearbeit nach § 20c SGB V seit 2008 um mehr als neun Prozent auf 43,3 Millionen EUR in 2014 gestiegen.

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com