508.000 Euro für die ambulanten Hospizdienste in Bremen

vdek begrüßt Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

In diesem Jahr werden von den Krankenkassen im Land Bremen 508.000 Euro an neun ambulante Hospizdienste mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer vergeben – 18 Prozent mehr als im Vorjahr. Allein die Ersatzkassen unterstützen deren Arbeit mit 202.000 Euro.

Die Hospizdienste stehen unter der fachlichen Leitung mindestens einer Pflegefachkraft, die die Ehrenamtlichen schult, unterstützt und deren Einsatz koordiniert. Im Land Bremen haben im vergangenen Jahr 353 Helferinnen und Helfer mit dieser Unterstützung durch die Kassen 334 schwer kranke Patienten und ihre Angehörigen begleitet und sie in der letzten Lebensphase zuhause betreut.

„Diese menschliche Zuwendung, neben der medizinischen Versorgung schwerstkranker Menschen und deren Angehörigen, ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die Ersatzkassen begrüßen daher, dass die Hospiz- und Palliativversorgung weiter verbessert werden soll“, betont Kathrin Herbst, Leiterin der Landesvertretung des vdek.

Der aktuelle Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung der Bundesregierung sieht vor, die Information und Beratung Betroffener und deren Angehöriger zu verbessern, vorhandene Versorgungsangebote qualitätsorientiert weiterzuentwickeln und diese besser zu vernetzen. Das Gesetz soll bis Ende des Jahres verabschiedet werden.

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com