Kritik am Präventionsgesetz: Mittel sollen in Projekte vor Ort fließen und nicht an die BzgA!

Der Verband der Ersatzkassen kritisiert den Entwurf zum Präventionsgesetz der Bundesregierung. Kern der Kritik ist die geplante Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die Behörde soll für Präventionsprojekte in Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen 50 Cent pro Versichertem von den gesetzlichen Krankenkassen bekommen. Für dieses Geld soll sie die Präventionsarbeit der Kassen unterstützen.

„Bisher hat die BZgA Informations- und Kampagnenarbeit zur gesundheitlichen Aufklärung gemacht“, so Karl Nagel, Leiter der vdek-Landesvertretung. „Wie diese Behörde des Bundesgesundheitsministers jetzt plötzlich lebensweltliche Präventionsstrukturen fördern soll, ist niemandem ersichtlich.“ Allein aus Bremen würden 120.000 Euro an die BZgA fließen – Versichertengelder, die vor Ort sinnvoller in Präventionsprojekte investiert werden könnten.

Unterstützung für ihre Position haben die Krankenkassen jetzt auch vom Bundesrat erhalten. Die Länder sehen die Krankenkassen als Präventionsförderer vor Ort und warnen vor „Parallelstrukturen“, wenn die BZgA in die lebensweltliche Präventionsarbeit eingreift.

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com