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Ersatzkassen werden auch in der neuen Legislaturperiode das Bremer Gesundheitswesen mitgestalten – Forderungen an die Politik

In Bremen besteht insgesamt eine gute medizinische Versorgung mit Ärzten, Krankenhäusern, Rehabilitation und Pflege. Um diese Versorgungsstrukturen zu erhalten, auszubauen oder neue zu schaffen, sind vor Ort die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, also die Vertreter der Leistungserbringer und der Krankenkassen und die Politik zuständig.

Für die kommende Legislaturperiode wünschen sich die Ersatzkassen mit ihren über 250.000 Versicherten in Bremen, dass das zukünftig zuständige Ressort für Gesundheit folgende Aspekte berücksichtigt:

Bei der Planung der stationären Versorgung ging es bisher nur um notwendige Strukturen und Kapazitäten für das Land Bremen. Mit den auf Bundesebene entwickelten Qualitätsindikatoren wurden erstmals verbindliche Vorgaben für die Qualität der Versorgung in Krankenhäusern für bestimmte Indikationen entwickelt. Diese in die Neufassung des Bremischen Krankenhausgesetzes aufzunehmen, ist jetzt der notwendige Schritt. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen zukünftig keine unzureichende Qualität mehr finanzieren müssen und somit die Versorgung im Sinne der Sicherheit der Patienten verbessert wird.

Investitionsstau weiter abbauen

Von der künftigen Landesregierung erwarten die Ersatzkassen auch, dass die Investitionskosten der Krankenhäuser ausreichend finanziert werden, um den Investitionsstau weiter abzubauen. Moderne, sanierte Gebäude und Einrichtungen sind die Basis für eine gute Versorgung.

Aber auch die Spezialisierung von Krankenhäusern auf Leistungen, die mit einer entsprechenden Routine und Qualität erbracht werden können, sind als Basis für eine gute Versorgung von Bedeutung. Einen wichtigen Beitrag in diese Richtung wird die Konzentration der Frühchen-Versorgung in das Klinikum Mitte bis 2020 leisten. Ein Standort in Bremen schafft eine hohe Qualität und schont die Mitarbeiterreserven – ein Aspekt, der angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege einen hohen Wert hat. Es wäre für diverse weitere Indikationen sinnvoll eine Konzentration herbeizuführen, wo bisher die geltenden Mindestmengen nur knapp erreicht oder leicht überschritten werden.

Portalpraxenkonzept umsetzen

Die Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Notdienst muss verbessert werden, um unnötige Rettungsdiensteinsätze und überfüllte Notfallambulanzen zu vermeiden. Bereits 2016 hat der vdek das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen (Aqua-Institut) mit einem Gutachten zur Ambulanten Notfallversorgung beauftragt. Dessen Empfehlungen (mit dem Portalpraxenkonzept als Schlüssel zur Verbesserung) sind maßgeblich in die aktuellen Eckpunkte zur Notfallversorgung des Bundesgesundheitsministeriums eingeflossen. Die Ersatzkassen setzen sich daher vor Ort aktiv ein, um diese Konzepte für Bremen umzusetzen.

Die gesundheitliche Prävention in Bremen auszubauen, ist den Ersatzkassen ein Anliegen. Das Bremer Modellprojekt „Fachkräfte für Prävention und Gesundheitsförderung an Schulen“, wird seitens der Krankenkassen bereits mit 620.000 Euro gefördert. Weitere gemeinsame Projekte mit dem Land Bremen sind den Ersatzkassen willkommen, wenn sie von Anfang an in die Planung einbezogen werden.

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com