GKV-Bündnis für Gesundheit in Bremen

Krankenkassen setzen Kommunales Förderprogramm fort

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) setzt das im Jahr 2019 gestartete Programm zur Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen fort. Auch im Jahr 2021 können Kommunen Projektmittel für gesundheitsfördernde Vorhaben erhalten, die insbesondere die Gesundheit von sozial und gesundheitlich benachteiligten Menschen verbessern sollen. Die Krankenkassen stellen hierfür insgesamt 46 Millionen Euro bereit.

Kommunen können maximal zwei Anträge stellen und bis zu vier Jahre lang mit insgesamt 220.000 Euro gefördert werden. Die Vorhaben können sich zum Beispiel an Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten oder psychisch belasteten Familien oder Menschen mit Behinderungen richten. Dabei geht es darum, gesundheitsförderliche Verhältnisse in kommunalen Lebenswelten wie Kitas, Schulen oder Senioreneinrichtungen zu schaffen. Es sollen aber auch die individuelle Gesundheit und die Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden. Die Vernetzung vor Ort und die Zusammenarbeit mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen oder Nachbarschaftseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht. In Bremen dürfen durch eine Sonderfallregelung die vier Bezirke Nord, Süd, Ost und West sowie die Stadt Bremerhaven jeweils zwei Anträge stellen.

„In Bremen nehmen die potenzialen Antragssteller das Kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit gut an. Es wurden bereits einige Projektideen besprochen und sollen dieses Jahr weiter verfolgt werden. Durch die Projekte soll die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und Akteuren im Quartier verbessert und die Gesundheitsförderungs- und Präventionslandschaft in Bremen weiter ausgebaut werden", so Daniel Rosenfeldt, Programmbüro Bremen.

Erleichterungen bei der Antragstellung

Das Antragsverfahren für die Kommunen ist vereinfacht worden, um interessierten Städten und Landkreisen insbesondere mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie den Zugang zum Förderangebot zu erleichtern. Zentrale Anlaufstelle für die Kommunen bleiben die Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit in den Bundesländern. Sie bieten persönliche Beratung zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien an und beantworten Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Vorhaben.

Das Kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit wird von allen 105 gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die Kontaktdaten der Programmbüros und alle Informationen und Antragsunterlagen zum Förderangebot sind auf https://www.gkv-buendnis.de/buendnisaktivitaeten/wir-in-den-laendern/ verfügbar. Einen allgemeinen Überblick über das Kommunale Förderprogramm bietet die Seite https://www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/foerderangebote-im-ueberblick/.

Kontaktadresse für antragsberechtigte Kommunen:

Daniel Rosenfeldt
Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Bremen
c/o Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Bremen
Martinistr. 34,  28195 Bremen
Tel: 0421/1 65 65 – 79
daniel.rosenfeldt@vdek.com

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com