Reformbedarf bei der Finanzierung

Zuzahlungen in der Pflege steigen in Bremen weiter

Auch in diesem Jahr müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen für die Unterbringung in Pflegeheimen tiefer in die Tasche greifen: Die Zuzahlungen für die stationäre Pflege in Bremen sind im Laufe eines Jahres von insgesamt 2026 Euro um 128 Euro auf 2154 Euro zum 01.01.2022 gestiegen. Im Bundesschnitt stiegen die Zuzahlungen um 111 Euro auf 2179 Euro. Diese Zahlen hat der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) anlässlich seiner Neujahrspressekonferenz in Berlin veröffentlicht.

Die Kosten der Zuzahlung teilen sich auf in Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung und der so genannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE). Dieser pflegebedingte Eigenanteil schlägt in Bremen allein mit 788 Euro zu Buche.

Geringe Entlastung währt nicht lange

Durch die „kleine Pflegereform“, die noch von der alten Bundesregierung beschlossen wurde, werden die Pflegebedürftigen zum 01.01.2022 zwar etwas entlastet. So übernehmen die Pflegekassen je nach Verweildauer in den Einrichtungen zwischen 5 und 70 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile. Diese Entlastung könnte aber durch steigende Löhne und bessere Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen wieder neutralisiert werden. Dies ist laut einer Studie der Universität Bremen bereits ab 2023 zu erwarten.

Der ehrenamtliche Verbandsvorsitzender des vdek, Uwe Klemens, warnte bei der Vorstellung der Zahlen: „Wir müssen die Entwicklung bei den Eigenanteilen genauestens beobachten. Ggf. sind dann weitere Maßnahmen zur Begrenzung erforderlich.“ Dies sei richtigerweise auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden.

Finanzierung der Pflegereform ist nicht abgedeckt

Die in der „kleinen Pflegereform“ vorgesehenen Zusatzausgaben in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) seien zudem nicht ausreichend gegenfinanziert, so Klemens weiter. Allein die aktuelle Entlastung bei den Eigenanteilen kostet jedes Jahr drei Milliarden Euro: Eine Milliarde Euro ist durch den neuen Steuerzuschuss abgedeckt, zwei Milliarden dagegen in 2022 noch offen. Hinzu kommt die stetig steigende Zahl an Leistungsempfängern. Auch die Anhebung der Beitragssätze für Kinderlose um 0,1 Prozent ab dem 01.01.2022 werde nicht ausreichen, um das Defizit zu decken.

Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen, fordert darüber hinaus: „Die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen müssen verbindlich durch die Bundesländer übernommen werden.“ Außerdem müsse sich die private Pflegeversicherung am gemeinsamen Finanzausgleich beteiligen. „Dadurch kann die soziale Pflegeversicherung um bis zu zwei Milliarden Euro jährlich entlastet werden, was sich wiederum positiv auf die Beiträge der Pflegeversicherung auswirkt.“

Säulengraphik mit den monatlichen Zuzahlungen in der stationären Pflege nach Bundesländern und Anteilen
Download der Pressemitteilung von 20.01.2022 Zuzahlungen in der Pflege steigen in Bremen weiter

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com