Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) startete 1995 als Teilkostenversicherung, um das finanzielle Risiko der Pflege abzufedern und die Pflegebedürftigen in ihrer Lebenssituation zu unterstützen. Seit ihrer Einführung 1995 hat eine dynamische Entwicklung mit vielfältigen Pflegeangeboten stattgefunden. Nachdem 2017 demenzielle Erkrankungen einbezogen wurden, konnte das Angebot auch auf diesen Personenkreis erweitert werden. Damit trägt die Pflegeversicherung heute wesentlich dazu bei, dass Menschen im Pflegefall gut versorgt sind und weitgehend selbstbestimmt ihr Leben gestalten können.
Die Ausgaben für gesetzlich versicherte Pflegebedürftige beliefen sich in Bremen im Jahr 2022 auf 394 Millionen Euro, das sind elf Prozent mehr als noch 2021 mit 354 Millionen Euro. Dies geht aus der gesundheitsökonomischen Gesamtrechnung der Länder hervor. Bundesweit sind die Ausgaben der SPV von 2013 bis 2023 um 140 Prozent gestiegen, von 2018 bis 2023 allein um fast 45 Prozent.
Die beitragspflichtigen Einnahmen bleiben aber deutlich dahinter zurück. Sie stiegen in der Zeit nur um 20 Prozent an. Dadurch wuchs das Defizit der SPV bis Ende 2024 auf 1,5 Milliarden Euro, ohne Änderungen werden für 2025 ein Defizit zwischen 3,5 und 5,8 Milliarden Euro prognostiziert. Die Kosten hierfür zahlen die Beitragszahlenden mit einem gestiegenen Beitragssatz (von 2,55 auf 3,40 Prozent) und steigenden Eigenanteilen in der stationären Pflege.
Sinnvolle und versicherungsfremde Kosten
Die Ausgabensteigerungen sind zum einen auf sinnvolle Maßnahmen zurückzuführen, wie die bessere Bezahlung der Pflegekräfte durch die Tarifbindung der Arbeitgeber. Das macht den Beruf attraktiver. So verdiente 2023 eine Fachkraft in der Gesundheits- und Krankenpflege in Bremen durchschnittlich 4.063 Euro brutto. Auch Kosten, die durch die bedarfsnotwendige Ausweitung der Leistungen entstehen, sind sinnvoll.
Allerdings haben in der Vergangenheit auch Kosten zu Buche geschlagen, die eine Versicherung normalerweise nicht tragen sollte. So gehören Ausbildungskosten für Pflegefachkräfte und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige nicht in die SPV und sollten die Betragszahlenden nicht belasten. Die Forderung des vdek, solche Kosten aus Steuermitteln zu finanzieren, ist jetzt auch in der Politik angekommen. Zumindest hat die Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ in ihrem Papier für die Koalitionsverhandlungen angeregt, der Bund solle diese versicherungsfremden Kosten übernehmen. Angesichts der defizitären Haushaltslage der SPV müssen diese Maßnahmen nun zeitnah umgesetzt werden.
Klar ist also, grundlegende strukturelle Veränderungen sind nötig, so Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung in Bremen: „Die Pflegeversicherung ist eine wichtige Säule der sozialen Absicherung in Deutschland. Damit diese auch für die kommenden Generationen erhalten bleibt, braucht es dringend politische Lösungen für ihre Finanzierung - und zwar sehr schnell.“
Die Forderungen des vdek zur zukunftsfähigen Ausgestaltung der Sozialen Pflegeversicherung finden Sie im vdek-Pflegepositionspapier.
Kontakt
Christiane Rings
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen
Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76
E-Mail: christiane.rings@vdek.com
und
Birgit Tillmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen
Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com