Krankenfahrten im Land Bremen

Ein Taxi fährt mit hoher Geschwindigkeit bei Nacht

Medizinisch nicht qualifizierte Krankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes umfassen Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen (Sitzend-Krankenfahrten), Rollstuhl-Krankenfahrten sowie Liegend-Krankenfahrten und Tragestuhltransporte. Eine medizinische Betreuung der Patienten ist dabei aufgrund der ärztlichen „Verordnung einer Krankenbeförderung“ nicht notwendig. Voraussetzung ist ein Vertragsabschluss mit den Krankenkassen.

Verträge für diesen Leistungsbereich werden gemäß § 133 Abs. 1 SGB V auf der Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes (PBfG) zwischen den Anbietern und den einzelnen Krankenkassen geschlossen. Die Krankenkassen müssen dabei mit jedem Anbieter einen Vertrag schließen (Kontrahierungszwang), der die fachlichen Anforderungen erfüllt und seine Leistungen zu einem orts-/marktüblichen Preis anbietet.

Wenn Sie als Unternehmer/ Unternehmerin also VertragspartnerIn werden möchten, sind der vdek-Landesvertretung Bremen für Fahrzeuge, die diese Krankenfahrten durchführen, entsprechende Nachweise vorzulegen (TÜV - Bestätigung bzw. Originaleintrag im Fahrzeugbrief bzw. -schein), aus denen sich die Ordnungsmäßigkeit evtl. Nachrüstungen (Liegendtragevorrichtung, Vorrichtung für Rollstuhl) bzw. die entsprechende werksmäßige Ausstattung des Fahrzeugs mit derartigen Vorrichtungen ergibt.

Des Weiteren benötigen wir:

▶ eine Kopie der entsprechenden Fahrzeugkonzession(en),

▶ eine Kopie der Gewerbeanmeldung,

▶ Institutionskennzeichen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage und vor Übersendung der notwendigen Unterlagen ein schriftliches Vergütungsangebot.   

vdek Bremen

Jana Knief
Martinistr. 34
28195 Bremen

Tel.: 0421-16565-90

jana.knief@vdek.com