Krankentransport im Land Bremen

Krankenwagen mit Blaulicht bei voller Geschwindigkeit

Qualifizierte Krankentransporte umfassen Krankentransporte mittels Krankentransportwagen (KTW). Dieses Transportmittel kann dann eingesetzt werden, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder eine besondere Einrichtung des KTW erforderlich ist oder dies zu erwarten ist. Die Fahrten müssen zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.

Private Unternehmer können Aufgaben des Krankentransports gemäß § 34 Bremisches Hilfeleistungsgesetz wahrnehmen. Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen des Krankentransportes ist ein Vertrag nach § 133 SGB V. Für den Abschluss eines solchen Vertrages sind der vdek-Landesvertretung Bremen folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Genehmigung der zuständigen Behörde
  • Gewerbeanmeldung
  • Fahrzeugkonzession(en)
  • Institutionskennzeichen

vdek Bremen

Jana Knief
Martinistr. 34
28195 Bremen

Tel.: 0421-16565-90

jana.knief@vdek.com