Kommentar von Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen

Impfen dient nicht der Publicity

Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen

Auch wenn mittlerweile die Wirklichkeit die Planung überholt hat: In den vergangenen Wochen hatten die Bremer Krankenkassen im guten Einvernehmen mit der Gesundheitsbehörde einen geeigneten Weg gefunden, wie die 70 – bis 79-Jährigen mit Vorerkrankungen schnell und unkompliziert einen Impftermin erhalten können. Die Herausforderung bestand darin, dass die Impfverordnung dafür zunächst ein ärztliches Attest verlangte, während die Gesundheitssenatorin sich für Bremen ein schlankeres Verfahren wünschte: Die Krankenkassen sollten ihre Daten nutzen, um die entsprechenden Vorerkrankten herauszufiltern und einzuladen.

Änderung der Impfverordnung ermöglicht Bremer Weg

Dass der Gesundheitsminister dafür schließlich eigens die Impfverordnung geändert hat, ist insbesondere dem großen Engagement unserer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard zu verdanken.

Die geänderte Impfverordnung gestattet es nun den Krankenkassen, die zu impfenden Patienten anhand einer Diagnoseliste zu filtern, die durch den GKV-Spitzenverband zu erstellen ist. Jedoch wollte man auf diese Liste nicht warten, weil die Bremer Gesundheitsbehörde unter Mitwirkung von Krankenkassen bereits eine eigene Diagnoseliste erstellt hatte.  

Allerdings hat das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) - deren Aufsicht die meisten Krankenkassen unterworfen sind - gegen die Verwendung der „Bremer“ Diagnoseliste interveniert. Letztlich hat jedoch die vdek-Landesvertretung Bremen erreicht, dass das BAS seine Bedenken unter Auflagen zurückstellt hat, damit die Krankenkassen ab dem 12. März 2021 im Auftrag der Gesundheitsbehörde die Einladungen an die betroffenen Versicherten verschicken können.

Die Verwirklichung dieser bislang bundesweit einmaligen Aktion ist ein Erfolg aller Mitwirkenden und unser Dank dafür gebührt insbesondere auch den tatkräftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesundheitsbehörde. (Mehr dazu auch in unserer gemeinsamen Pressemitteilung "Krankenkassen verschicken erste Impfeinladungen an berechtigte Personen mit Vorerkrankung" vom 12.03.2021.)

Kritik am Artikel des Weser-Kurier

In dem Artikel „Einladungen zur Impfung für Vorerkrankte - Privatversicherte müssen noch warten“ im Weser-Kurier vom 30.03.2021 hieß es nun: „Die AOK in Bremen hat für die ersten 4000 verschickten Einladungen zur Impfung an ihre Versicherten nicht auf die abgestimmte Diagnoseliste der GKV gewartet. Als erste Krankenkasse konnte sie damit vor 14 Tagen das Bremer Verfahren umsetzen.“

Diese einseitige und unrichtige Darstellung enttäuscht: Richtig ist vielmehr, dass sich die Gesundheitssenatorin und die Krankenkassen darauf verständigt hatten, dass die Impfkampagne keine „Wettbewerbsfeld“ der Krankenkassen sein soll. Verabredet war daher eine gemeinsame Pressearbeit und dass der Versand der Informationsschreiben mit Anmeldecode an die Versicherten einheitlich ab 12. März 2021 (Freitag) erfolgt. An diese Absprachen hat sich die AOK Bremen/Bremerhaven nicht gehalten, indem sie werbewirksam Pressearbeit betrieben hat und die Schreiben nach eigener Darstellung bereits am 11. März 2021 (Donnerstag) verschickt hat. Irreführend ist auch, dass (nur) die AOK die Diagnoseliste des GKV-Spitzenverbandes nicht abgewartet hat – richtig ist, dass alle Krankenkassen die Diagnoseliste der Bremer Gesundheitsbehörde verwendet haben.

Profilierung ist irritierend

Es ist sehr irritierend zu sehen, wie die AOK Bremen/Bremerhaven sich beim Thema Covid-Impfungen profilieren will und die Linie des gemeinsamen Handelns aller Krankenkassen im Land Bremen verlassen hat. Und es ist schade, dass der Weser-Kurier leider keinen Wert auf die korrekte Darstellung aller Seiten legt.

Wir meinen: Impfen dient nicht der Publicity und sollte dafür nicht missbraucht werden.