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Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bremen (Stand: 01.07.2024)
Der Aufwärtstrend bei den Eigenanteilen in Bremer Pflegeheimen ist ungebrochen: Im Juli 2024 müssen Bewohnende stationärer Einrichtungen bis zu 433 Euro mehr als zum Vorjahreszeitpunkt zahlen. Damit werden im ersten Jahr durchschnittlich 3.070 Euro monatlich fällig. Damit ist Bremen - nach Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Saarland - das viertteuerste Bundesland. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung der Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) hervor.
Die Zuschüsse der Pflegekassen zum pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer, bringen kaum Entlastung. Denn die Personalkosten im sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) steigen weiterhin und müssen von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen übernommen werden.
Neue Bewohnerinnen und Bewohner in Bremer Pflegeheimen müssen ab Juli 2024 im ersten Jahr rund 23,5 Prozent mehr EEE bezahlen. Hinzu kommen gestiegene Kosten für Unterkunft und Verpflegung (plus 13 Prozent, jetzt 1028 Euro) und Investitionskosten (plus 5 Prozent, jetzt 566 Euro). Die genauen Preise können von Heim zu Heim unterschiedlich sein.
Hintergrund für die gestiegenen Kosten in Bremen sind das Tariftreuegesetz und eine neue Personalbemessungsregelung, die seit einem Jahr für mehr Personal in den Heimen sorgen soll. Diese Personalkosten wirken sich aber letztlich auch auf die Preise der einzelnen Pflegeheime aus und damit auch auf die Eigenbeteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner.
Pflegekosten:
Investitionskosten:
Kosten für Unterkunft und Verpflegung:
Diese Entwicklung wird sich auch in naher Zukunft nicht verändern. Bereits Anfang des Jahres 2023 konstatierte Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörige nicht mehr wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen: „Tarifbindung und mehr Personal sind natürlich wichtig, aber sie müssen auch finanziert werden. Das können nicht allein die Beitragszahlenden schaffen.“
Insgesamt fehle eine Pflegereform aus einem Guss, mit der die Finanzierung der Pflegeversicherung (SPV) auf stabile Pfeiler gestellt wird und Beitragszahler und Pflegebedürftige dauerhaft entlastet werden. Dazu gehören unbedingt auch fest verankerte, dynamisierte Steuerzuschüsse für die SPV, die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder und der Ausbildungskosten durch den Bund sowie die Beteiligung der privaten Krankenversicherungen.
Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim in EUR je Monat in den Budnesländern und im Bundesvergleich, Stand: 1. Juli 2024
Konkrete Informationen zu den einzelnen Pflegeeinrichtungen können Sie beim vdek-Pflegelotsen finden.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Die „kleine Pflegereform“ des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sollte eine Entlastung für die Pflegebedürftigen bewirken. Bereits ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Reform zeigt sich, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegekassen auf den zu zahlenden Eigenanteil erbringen, wenig bis nichts bringen. Das Problem geht weiter.
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