Kommentar von Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen

Pflegebedürftigkeit bleibt Armutsrisiko

Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Die „kleine Pflegereform“ des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sollte eine Entlastung für die Pflegebedürftigen bewirken. Bereits ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Reform steht nun leider fest, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegekassen auf den zu zahlenden Eigenanteil erbringen, wenig bis nichts bringen: wer neu in ein Pflegeheim kommt, zahlt bereits jetzt mehr als noch am Anfang des Jahres. Der Zuschlag wird aufgezehrt von den allgemeinen Preisentwicklungen, vor allem den Steigerungen bei den Lohn-, Energie- und Lebenshaltungskosten. Erst wenn Pflegebedürftige längere Zeit im Heim leben, wird die Entlastung etwas spürbar. Somit kann bereits nach sechs Monaten festgestellt werden: Das Gesetz hat für einen Großteil der pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen nicht die erhoffte Entlastung gebracht. Pflegebedürftigkeit bleibt weiterhin ein Armutsrisiko - das ist nicht hinnehmbar!

 Stattdessen wäre ein anderer Punkt weitaus sinnvoller, den der vdek schon lange fordert: Die Bundesländer müssen verpflichtet werden auch bei stationären Pflegeeinrichtungen die Investitionskosten übernehmen. Immerhin betrugen die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen in Bremen im Schnitt 537 Euro pro Monat (Stand: Juli 2022), unabhängig von Aufenthaltsdauer oder Pflegegrad.

Länder müssen Investitionskosten übernehmen

Doch mit den Investitionskosten ist das so eine Sache: Schon heute sind die Bundesländer verpflichtet, im Krankenhausbereich die Investitionskosten zu übernehmen. Das geschieht allerdings im kleinsten Bundesland nicht im notwendigen Umfang. Deshalb wird es nun endlich Zeit, dass die Politik dieses Thema dort anpackt, wo es gelöst werden kann, um die Menschen wirklich zu entlasten. Die tatsächliche Übernahme von Investitionskosten ist da eine gute und schnelle Lösung.

Ein weiterer Punkt, um die Pflegekassen und damit auf längere Sicht auch die Beitragszahler:innen zu entlasten, ist ein dauerhaft ausgelegter Steuerzuschuss. Nur so lassen sich die Zuschläge zu den Eigenanteilen sowie die ständig steigenden Ausgaben der Pflegekassen finanzieren, ohne wiederum die Pflegebedürftigen zu belasten. Außerdem fordert der vdek, dass sich auch die privaten Pflegekassen am finanziellen Ausgleich der sozialen Pflegeversicherungen beteiligen, denn Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.