Kassen fordern grundsätzliche Reform der Krankenhausplanung

Wie viele neue Krankenhausbetten braucht die Stadt? Welche Leistungen sollen in den Hamburger Krankenhäusern angeboten werden? Die planerischen Rahmenbedingungen regelt der Krankenhausplan. Zur heute stattfindenden Anhörung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) zum Entwurf des Krankenhausplans 2015 haben die gesetzlichen und privaten Krankenkassen eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet.

Hamburgs Krankenhäuser erhalten in diesem Jahr 1,5 Milliarden Euro von den Krankenkassen für die Behandlung ihrer Versicherten. 430.000 Patienten werden im Jahr stationär versorgt. Dabei nimmt Hamburg im Vergleich der Bundesländer einen Spitzenwert bei der Zahl der aufgestellten Krankenhausbetten ein: Im Bundesdurchschnitt kommen 613 Betten auf 100.000 Einwohner, in Hamburg sind es 645 (im Jahr 2008). Das Hamburger Umland trägt mit einem Belegungsanteil von rund 20 Prozent zu dieser Entwicklung bei.

Als problematisch bezeichnen die Krankenkassen, dass die Zahl der Planbetten weiter steigen soll:  in 2011 um 1,44 Prozent (153 Betten) auf 11.344 und bis 2015 um 5,6 Prozent (615 Betten) auf dann 11.811 Betten. Nicht eingerechnet sind dabei zahlreiche Krankenhausanträge auf Erhöhung der Kapazitäten  im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik. Hier liegen 27 Anträge auf insgesamt 471 neue Krankenhausbetten beziehungsweise Plätze vor.

Die AOK Rheinland/Hamburg, der BKK-Landesverband NORDWEST, die IKK classic, die Knappschaft, der Verband der Ersatzkassen e. V., Landesvertretung Hamburg und der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. fordern gemeinsam, diesen Trend zur Hospitalisierung zu stoppen. Anstatt immer neue stationäre und teilstationäre Kapazitäten einzufordern beziehungsweise zu schaffen, ist es notwendig, die vorhandenen Angebote psychiatrischer Kliniken mit den psychotherapeutischen und psychiatrischen Praxen besser miteinander zu verzahnen. Die Kassen begrüßen es, dass die BSG dies erkannt hat und über ein Modellprojekt die vorhandenen Kapazitäten unter dem Gesichtspunkt der Effizienz und Patientenorientierung zu optimieren beabsichtigt.

Darüber hinaus fordern die Krankenkassen eine grundsätzliche Reform der Krankenhausplanung:

  1. Der Gegenstand der Planung ist immer noch das Krankenhaus mit der Einheit Planbett. Seit sechs Jahren werden die Leistungen der Kliniken in Deutschland jedoch auf Grundlage der Fallpauschalen, der Diagnosis Related Groups (DRGs), vertraglich geregelt. Es wäre nur folgerichtig, auch eine Krankenhausrahmenplanung auf Grundlage dieser Leistungsorientierung einzuführen.
  2. Des Weiteren hätten sich die Kassen in Hamburg gewünscht, konkretere Qualitätskriterien in den Planungsprozess einzubeziehen. Bisher konnte man sich leider noch nicht auf Kriterien für die Struktur- und Prozessqualität einigen. Dies wäre jedoch eine sinnvolle und notwendige Ergänzung zu den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegebenen Qualitätsaspekten, die bereits ein wichtiger Bestandteil der Krankenhausplanung in Hamburg geworden sind, wie zum Beispiel bei der Herzinfarkt-, Schlaganfall-, Geriatrieversorgung.
Hintergrund Krankenhausplanung

Die Verantwortung für eine angemessene Versorgung mit Krankenhausbetten und Krankenhausleistungen liegt in Deutschland bei den Ländern. Gesetzliche Grundlage der Landeskrankenhauspläne ist das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und landeseigene Krankenhausgesetze. Die Länder entscheiden über die Zulassung eines Krankenhauses bei der Versorgung von stationären Patienten. In Deutschland verpflichtet § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die Krankenkassen zur Erstattung der Behandlungskosten in denjenigen Krankenhäusern, die im Plan verzeichnet sind, den sogenannten Plankrankenhäusern. Universitätskliniken gehören automatisch dazu. Investitionen der Krankenhäuser werden teilweise von den Ländern mitbestritten (Duale Finanzierung). Bei der Krankenhausplanung und der Aufstellung der Investitionsprogramme die Bundesländer gesetzlich verpflichtet (§ 7 KHG) eine Einigung mit den Landeskrankenhausgesellschaften und den Krankenversicherungen anzustreben.

 

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

vdek-Landesvertretung Hamburg, AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, BKK-Landesverband NORD, IKK classic, Knappschaft und Verband der privaten Krankenversicherung e. V.


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Knappschaft
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