Neugeborene sollten direkt nach der Geburt auf etwaige Hörschäden von HNO-Ärzten untersucht werden. Bleiben diese unerkannt, ist die Entwicklung des Kindes stark beeinträchtigt. Bisher waren diese Untersuchungen nur in Krankenhäusern Teil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit kostenfrei für die Versicherten. Bei Hausgeburten, im Geburtshaus oder für Babys, die gleich nach der Geburt mit ihren Müttern die Klinik verließen, wurde diese wichtige Untersuchung bisher nicht übernommen. Rückwirkend ab 1. Juli wird das Neugeborenen-Hörscreening auch beim HNO-Arzt von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Einen entsprechenden Vertrag haben die gesetzlichen Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) jetzt geschlossen. Damit wird die Versorgung im ambulant ärztlichen Bereich mit der Krankenhausgeburt gleichgestellt. Die Kassen erwarten, dass diese neue Leistung den gleichen Stellenwert bei den Eltern erhält, wie die seit Jahrzehnten gut angenommenen bekannten Vorsorgeuntersuchungen. Häufig werden ansonsten Hörschäden erst im Alter von zwei bis drei Jahren erkannt, wenn die Kinder bei der Sprachentwicklung zurückbleiben.
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AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
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