Krankenkassen finanzieren erweitertes Angebot des Kinder-Hospiz Sternenbrücke

Die Kranken- und Pflegekassen in Hamburg haben mit dem Kinder-Hospiz Sternenbrücke einen Vertrag geschlossen, der die Finanzierung der Versorgung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher ohne Hoffnung auf Heilung jetzt noch umfassender regelt. Damit leisten die Krankenkassen ihren Beitrag dazu, den Fortbestand der Einrichtung zu festigen.

Die Sternenbrücke bietet seit 2003 für lebensbegrenzt erkrankte Kinder sowohl Kurzzeitpflege von bis zu 28 Tagen jährlich sowie die Möglichkeit längerer Aufenthalte am Lebensende der Kinder. Viele der Familien besuchen die Einrichtung mehrfach, da die Pflegesituation über eine lange Zeit zuhause sehr belastend sein kann. Zwölf Kinder und seit 2010 auch junge Erwachsene bis zu einem Alter von 27 Jahren können in der Einrichtung im Stadtteil Rissen zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern betreut werden. Mit dem gebotenen Umfang der psychosozialen Betreuung und multiprofessionellen Unterstützung der ganzen Familie ist das Kinder-Hospiz mit seinem Versorgungskonzept bundesweit nahezu einzigartig.

„Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in ihrer letzten Lebensphase ist den Hamburger Krankenkassen ein besonderes Anliegen. Mit dem Vertrag fördern die Krankenkassen langfristig die ganzheitliche Betreuung im Hospiz Sternenbrücke“, erklärt Kirsten Jüttner, Referatsleiterin Pflege des Verbands der Ersatzkassen (vdek) in Hamburg.

„Der Vertrag verbessert unsere Möglichkeiten, betroffenen Kindern und ihren Angehörigen professionelle Unterstützung auf ihrem schwierigen Weg zu geben“, sagt Peer Gent, geschäftsführender Vorstand der Stiftung Kinder-Hospiz Sternenbrücke. „Dennoch sind wir auch weiterhin dringend auf Spenden angewiesen, um nicht nur die erkrankten Kinder, sondern auch ihre Eltern und Geschwister umfassend unterstützen und unser ganzheitliches Angebot weiterentwickeln zu können, da es dafür bisher keine gesetzliche Finanzierungsgrundlage gibt.“

 


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