Pflege-WGs für Demenzkranke: Wildwuchs vermeiden

Qualität der Versorgung muss Standards entsprechen - Ersatzkassen fordern verbesserte Qualitätsprüfungen

Ambulant betreute Wohngruppen (WGs) für pflegebedürftige Menschen werden seit kurzem vom Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz finanziell gefördert. Die Zahl der Pflege-WGs wächst auch in Hamburg stetig. Derzeit gibt es in der Hansestadt etwa 20 selbstverantwortete Wohngemeinschaften mit jeweils bis zu zehn Bewohnern, meist Demenzkranken. Dazu kommen Pflegeeinrichtungen mit ambulantem Konzept für bestimmte Patientengruppen, die von einem Betreiber verantwortet werden. Insgesamt haben sich in Hamburg über 40 ambulante und stationäre Wohn-Pflege-Gemeinschaften etabliert, in denen mehr als 400 Menschen leben. Weitere Projekte für fast 300 Menschen sind in der Umsetzung.

„Es ist wichtig, ambulante Versorgungsangebote für Demenzkranke zu fördern, die auch pflegende Angehörige entlasten“, sagte Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg beim 3. Hamburger Gesundheitstreff am gestrigen Donnerstag. Vor rund 60 Teilnehmern beleuchteten Fachleute das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz aus verschiedenen Blickwinkeln.

„Wohnen in Pflege-WGs darf aber kein Herumexperimentieren sein“, betonte Herbst. „Die Qualität der Versorgung und die Qualifikation der Mitarbeiter müssen denselben Standards entsprechen wie auch in den traditionellen Pflegeformen.“ Damit dies gewährleistet sei, müssten die Transparenz-Kriterien für die Qualitätsprüfungen dringend so weiterentwickelt werden, dass auch in den WGs gute Pflege besser von schlechter unterscheidbar werde.

Einigkeit herrschte beim 3. Hamburger Gesundheitstreff darüber, dass das neue Gesetz eine entscheidende Lücke aufweist – die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs steht weiter aus. Dabei geht es darum, die Pflegebedürftigkeit nicht mehr allein von körperlichen Einschränkungen abhängig zu machen, sondern viel stärker zu berücksichtigen, wie kompetent ein älterer Mensch noch seinen Alltag meistert und am sozialen Leben teilhat. Zudem fordern die Ersatzkassen, die Finanzierung der Pflege nachhaltiger zu gestalten. Die im neuen Gesetz festgelegte Beitragssatzerhöhung von 0,1 Beitragssatzpunkten schafft keine Demografiefestigkeit.

Zum Hintergrund:

Die soziale Pflegeversicherung ist als fünfte Säule der sozialen Sicherung fest verankert und finanziert Leistungen für inzwischen rund 2,4  Millionen Menschen, davon rund 46 000 in Hamburg. Sie trägt damit maßgeblich zur Verbesserung der Pflegesituation von pflegebedürftigen Menschen und zur Absicherung des Pflegerisikos bei. Im Jahr 2030 wird es nach Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts über drei Millionen Menschen geben, die pflegebedürftig sind, davon rund 60 000 in der Hansestadt.

 


Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com