Pflegekassen und ambulante Pflegedienste einigen sich auf neue Vergütung

Anstieg um vier Prozent ab 2014

Die Hamburger Pflegekassen, die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie die Vereinigungen ambulanter Pflegedienste haben sich unter der Moderation des Schiedsstellenvorsitzenden Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback gemeinsam auf neue Vergütungen für die ambulante Pflege geeinigt. Ab dem Jahr 2014 steigt die Vergütung für die ambulante Pflege insgesamt um vier Prozent.

„Mit der Vergütungssteigerung für alle Pflegedienste in Hamburg machen die Kostenträger ihre Bereitschaft deutlich, die hohe Qualität der Pflege auch entsprechend zu bezahlen“, erklärt Rolf Buchwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg.

Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen lohnt sich dennoch ein Preisvergleich unter den Pflegediensten. Die bisher gängige Form der Vergütung orientiert sich an sogenannten „verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen“, die auch weiterhin Gültigkeit haben. Die jeweiligen Punktwerte für die einzelnen Pflegedienste erhöhen sich um den vereinbarten Satz von vier Prozent. Ebenfalls verhandelt wurde die neue Möglichkeit für die Betroffenen, ihren Pflegebedarf künftig auch nach den exakten Zeitaufwänden zu beziehen. Für die Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung zum Beispiel zahlen die Pflegekassen Beträge zwischen 32 Euro und 43 Euro. Für die „Häusliche Betreuung“, eine neue Leistung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes, liegt die Vergütung zwischen 21 Euro und 29 Euro. Dieser Spanne entsprechend variiert auch die Eigenbeteiligung der Patienten bei den Kosten. Die Versicherung – gesetzlich oder privat – macht in der Vergütung der ambulanten Pflege keinen Unterschied.

 

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com