Gute Erreichbarkeit der nächsten Arztpraxis

Die nächste Arztpraxis soll für alle Hamburgerinnen und Hamburger möglichst gut erreichbar sein - gerade wenn es um die medizinische Versorgung beim Haus- oder Kinderarzt geht. Um dies sicherzustellen, hat die Landeskonferenz Versorgung Kriterien erarbeitet, mit denen mögliche lokale Engpässe festgestellt werden können. Zugleich hat sich das Gremium unter Vorsitz von Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks auf einen Maßnahmenkatalog verständigt, wie im Einzelfall eine unzureichende Versorgungssituation vor Ort verbessert werden kann. Mögliche Maßnahmen reichen von finanzieller Unterstützung für einzelne Praxen bis hin zur Verlegung von Arztsitzen.

"Die haus- und kinderärztliche Versorgung soll insbesondere in den Stadtteilen erbracht werden, in denen die Menschen den größten Bedarf haben. Ich freue mich, dass wir jetzt gemeinsam ein Instrument entwickelt haben, mit dem gezielt auf solche lokalen Versorgungsengpässe reagiert werden kann", so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.

Anlass für die Empfehlung der Landeskonferenz waren Gutachten zur Versorgungssituation in Hamburg, die die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg in Auftrag gegeben hatten. Darin wurde der Hansestadt vom Grundsatz her eine gute medizinische Versorgungssituation bescheinigt. Ein grundlegendes strukturelles Versorgungs- oder Verteilungsdefizit haben die jeweiligen Gutachter nicht festgestellt. Dennoch zeigte sich, dass punktuell Versorgungsengpässe auftreten könnten und dann lokale Lösungen angebracht wären. Deshalb hatte die Landeskonferenz eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die nach detaillierter Auswertung der Gutachten den jetzt verabschiedeten Maßnahmenkatalog zur flexiblen Gestaltung der ambulanten Versorgung in Hamburg erarbeitet hat. Dieser soll die Zulassungsgremien bei ihrem Prüfauftrag unterstützen.

"Die Bevölkerung Hamburgs hat einen in Deutschland beispiellos leichten und breiten Zugang zu ärztlicher und psychotherapeutischer Versorgung", fasst Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, die Arbeit zusammen, "die Kriterien unseres Maßnahmenpapiers werden es uns erleichtern, dort nachzusteuern, wo wir punktuellen Handlungsbedarf feststellen. Starres Planen nach Verwaltungsgrenzen wird so vermieden."

"Wir haben ein großes Interesse daran, dass für unsere Versicherten die notwendige ärztliche Versorgung vorgehalten wird", ergänzt Kathrin Herbst vom Verband der Ersatzkassen für die Krankenkassen. "Dies ist in Hamburg auf hohem Niveau der Fall. Um in Einzelfällen lokal handlungsfähig zu sein, ist der Maßnahmenkatalog der richtige Schritt."

Die beschlossenen Maßnahmen zur flexiblen Gestaltung der ambulanten Versorgung in Hamburg sollen dem Hamburger Bedarfsplan als Anlage angefügt werden. U.a. wird dabei die Einzelfallbetrachtung funktioneller Räume und ihre Verflechtungen untereinander in einem Radius von drei Kilometern bei Hausärztinnen und -ärzten bzw. vier Kilometern bei Kinderärzten um den betreffenden und/oder geplanten Praxisstandort herum vorgenommen. Im sonstigen fachärztlichen Grundversorgungsbereich wird der Radius hingegen auf zwölf Kilometer vergrößert, da hier von einem deutlich größeren Einzugsgebiet ausgegangen werden kann.

Kriterien der Analyse sind dabei beispielsweise die Betrachtung des lokalen Verhältnisses von Einwohnern zu Ärzten anhand der Bedarfsplanungsrichtwerte unter Berücksichtigung der demographischen Strukturen, wie z.B. der Altersverteilung. Außerdem sollen durchschnittliche Arztfallzahlen und weitere Indikatoren des patientenseitigen Versorgungsbedarfs unter Zuhilfenahme der entsprechenden Bundesdurchschnittswerte betrachtet werden. Auch zusätzliche Aufnahmekapazitäten und Wartezeiten sollen in die Betrachtung einfließen.

Festgestellten lokalen Versorgungsengpässen kann die KV Hamburg - ggf. gemeinsam mit den Krankenkassen - durch finanzielle Förderung der betreffenden Praxen begegnen oder durch diverse organisatorische Erleichterungen. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Zulassungsausschuss auch eine Sonderbedarfszulassung oder Filialbildung mit räumlicher Sitzbindung aussprechen. Sofern solche festgestellten lokalen Versorgungsprobleme auf Ursachen außerhalb des Systems der vertragsärztlichen Versorgung zurückzuführen sind, etwa auf die defizitäre Erreichbarkeit einer Praxis aufgrund einer schlechten ÖPNV-Anbindung, werden sie für politische Lösungen ausgewiesen.

 

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

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