Kritik am Präventionsgesetz: Private Krankenversicherung und Länder sind zu wenig an Finanzierung beteiligt

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) kritisiert den Entwurf der Bundesregierung zum Präventionsgesetz. „Grundsätzlich begrüßen die Ersatzkassen die vorgesehene Stärkung der Prävention in Lebenswelten, zum Beispiel in Kindergärten und Betrieben. Prävention ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagte Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung, anlässlich der öffentlichen Anhörung des Gesetzes am heutigen Mittwoch vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. „Daher ist es inakzeptabel, dass zwar die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), nicht aber die private Krankenversicherung (PKV) und andere wichtige Akteure, wie zum Beispiel die Länder und Kommunen, verpflichtet werden, einen angemessenen Anteil zu leisten.“

Besonders von der privaten Krankenversicherung ist eine finanzielle Beteiligung erforderlich, denn auch ihre Versicherten profitieren von den Präventionsmaßnahmen in Schulen, Kindergärten und Pflegeheimen. Bleibt dies aus, subventioniert die GKV erneut die PKV an einer  zentralen Stelle der gesundheitlichen Versorgung.

Als problematisch sieht der vdek auch die Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Präventionsgesetz. Die Behörde soll für Projekte in Lebenswelten mindestens 50 Cent je Versicherten erhalten. Allein aus Hamburg würden rund 740.000 Euro an die Bundeszentrale fließen.

Die Gefahr ist groß, dass letztlich Hamburger Beitragsgelder bei einer Bundesbehörde versickern, während Geld für konkrete Projekte in der Hansestadt fehlen wird. „Ich hoffe sehr, dass die Hamburger Landesregierung hartnäckig bleibt und das Gesundheitsministerium in Berlin dazu bewegt, das Präventionsgesetz entsprechend zu ändern“, sagte Kathrin Herbst.

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com