Unterstützung für Hamburger Kinder psychisch kranker Eltern

Krankenkassen fördern Prävention der Bezirke mit 1,5 Millionen Euro

Rund drei Millionen Kinder in Deutschland wachsen mit einem psychisch kranken oder suchtkranken Elternteil auf. In Hamburg sind statistisch gesehen etwa 60.000 Kinder unter 18 Jahren betroffen. Das Risiko dieser Kinder und Jugendlichen, im Lauf ihres Lebens selbst psychisch krank zu werden oder eine Sucht zu entwickeln, ist erheblich erhöht.

Um die Chancen auf ein gesundes Aufwachsen zu verbessern, nehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Hamburg diese Kinder und Jugendlichen besonders in den Fokus. Gleichzeitig steigern die Krankenkassen ihre Unterstützung für Präventionsangebote der Bezirke für sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen im Vorjahresvergleich um fast das Doppelte - auf bis zu 1,5 Millionen Euro (zuvor bis zu 800.000 Euro).

Rund 60.000 Kinder in der Hansestadt leben in belasteten Familien

Gefördert werden neben Projekten für Kinder und Jugendliche aus Familien, in denen es eine Suchtproblematik oder psychische Belastungen gibt, auch Vorhaben insbesondere für Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen und ältere Menschen. Diese Zielgruppen haben oft schlechtere Gesundheitschancen als die Allgemeinbevölkerung. Das Angebot ist Teil eines 2019 gestarteten Förderprogramms des GKV-Bündnisses für Gesundheit, das von allen gesetzlichen Krankenkassen getragen wird.

Jeder Hamburger Bezirk kann zwei Anträge stellen

Das GKV-Bündnis für Gesundheit hat in jedem Bundesland ein Programmbüro als zentrale Anlaufstelle für das Förderprogramm eingerichtet. In Hamburg ist es beim Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) – Landesvertretung Hamburg angesiedelt. Die Ansprechpartner dort beantworten gerne Fragen zum Förderangebot und zur Antragstellung. Details und Kontaktdaten unter www.gkv-buendnis.de/programmbuero-HH.

Über einen Zeitraum von insgesamt bis zu vier Jahren können die Bezirke in Hamburg die finanzielle Förderung von maximal 110.000 Euro pro Vorhaben erhalten; ergänzend muss der betreffende Bezirk zeitlich abgestuft 20 bis 30 Prozent der beantragten Summe als Eigenleistung einbringen. Lokale Kooperationspartner, die bereits im Bezirk aktiv sind, können in die Umsetzung eingebunden werden. Antragsteller ist dabei stets der Bezirk. Ab sofort können die Bezirke Unterstützung für insgesamt zwei Vorhaben erhalten, wenn einer davon die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen adressiert, deren Eltern von Suchterkrankungen oder psychischen Leiden betroffen sind.

Weitere Informationen: https://www.gkv-buendnis.de/buendnisaktivitaeten/wir-in-den-laendern/hamburg/projektfoerderung/

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com