Ersatzkassen ziehen erste Bilanz zu Corona-Schutzschirmen

216 Millionen Euro Ausgleichszahlungen an Hamburger Anbieter

Die Mehrheit der Leistungserbringer im Gesundheitswesen – wie beispielsweise Ärzte, Krankenhäuser und Physiotherapeuten - erhalten nach gesetzlichen Vereinbarungen einen Ausgleich für Umsatzeinbußen infolge der Corona-Pandemie. Nach einer ersten Bilanz des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) beläuft sich das dafür zur Jahresmitte bereits angefallene Volumen in Hamburg auf rund 216 Millionen Euro. Dieser Betrag wird sich in der zweiten Jahreshälfte weiter erhöhen, da die Schutzschirmbestimmungen in der Regel bis Ende September weiterlaufen. Außerdem ist die Höhe der Kompensationsleistungen für niedergelassene Ärzte noch nicht zu erfassen.

Die Pandemiekosten tragen der Bund und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, zum Teil beteiligen sich auch die Länder. „In der Krise zusammenzustehen und Verantwortung zu übernehmen, darum geht es jetzt“, sagte die Leiterin der vdek-Landesvertretung, Kathrin Herbst. „Es gilt, zu zeigen, dass wir ein sehr leistungsfähiges und solidarisches Gesundheitswesen haben, auf das wir stolz sein können.“

Krankenhäuser: 184,5 Millionen Euro

Der Leerstand von Betten in Krankenhäusern im Bundesland Hamburg wurde bisher mit rund 170,3 Millionen Euro finanziert. Kliniken mussten für die zum damaligen Zeitpunkt erwartete Behandlung einer Vielzahl von Covid-19-Patienten erhebliche Kapazitäten freihalten. Sie erhalten als Ausgleich tagesbezogene Pauschalen je nicht behandeltem Patienten. Referenzwert ist die jahresdurchschnittliche Belegung 2019. Die Pauschalen beliefen sich bislang auf 560 Euro, seit 13. Juli werden sie bis zur Höhe von 760 Euro gestaffelt.

Darüber hinaus erhalten Kliniken für jedes zusätzliche Intensivbett mit Beatmungsmöglichkeit einen einmaligen Betrag von 50.000 Euro. Krankenhäusern in Hamburg wurden für diese Intensivbetten bisher rund 14 Millionen Euro erstattet.

Rehabilitation: 177.000 Euro

Die Reha-Einrichtungen im Bundesland Hamburg haben bisher rund 177.000 Euro erhalten. Die Einrichtungen wurden in der Krise nicht mehr in Anspruch genommen und mussten vorsorglich Betten für die akutmedizinische Versorgung freihalten. Sie bekommen eine tagesbezogene Erstattung von 60 Prozent des durchschnittlichen Vergütungssatzes je nicht behandeltem Patienten. Referenzwert ist die Belegung 2019 im Jahresdurchschnitt.

Heilmittelerbringer: 19,4 Millionen Euro

Bisher wurden insgesamt rund 19,4 Millionen Euro an 962 Heilmittelerbringer im Bundesland Hamburg ausgezahlt. Zu den Heilmittelerbringern zählen Physio-, Sprach-, Ergo-, und Ernährungstherapeuten sowie Podologen. Sie erhalten eine Einmalzahlung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Zulassung. Heilmittelerbringer beispielsweise mit Zulassung bis 31. Dezember 2019 und darüber hinaus haben Anspruch auf 40 Prozent der Krankenkassenvergütung im vierten Quartal 2019.

Pflege: 11,4 Millionen Euro

Pflegeeinrichtungen wurden bisher Mehraufwände und Mindereinnahmen in Höhe von landesweit 11,4 Millionen Euro erstattet. Mehraufwände entstehen etwa durch Organisations- und Hygienemaßnahmen. Mindereinnahmen ergaben sich besonders durch die Schließung von Tagespflegen, aber auch durch Aufnahmebeschränkungen in Heimen und ausbleibende Nachfrage ambulanter Leistungen.

Niedergelassene Ärzte: noch nicht zu beziffern

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für die 2020 vereinbarte budgetierte Gesamtvergütung unabhängig vom reduzierten Leistungsaufkommen komplett an die Ärzteschaft aus. Mindert sich das Gesamthonorar eines Vertragsarztes pandemiebedingt um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, erfolgt eine Ausgleichszahlung von bis zu 90 Prozent für entgangene extrabudgetäre Leistungen. Die Kosten sind noch nicht zu beziffern. Zu Hochzeiten der Krise mieden viele Patienten Wartezimmer aus Angst vor Ansteckung, Ärzte schlossen ihre Praxen.

Über die Schutzschirmkosten hinaus schlagen zusätzliche Ausgaben für die Versorgung im Zuge der Pandemie zu Buche. Das gilt besonders für die Behandlung in Krankenhäusern und die ambulante Versorgung. In der ambulanten Versorgung zahlen die gesetzlichen Krankenkassen alleine für die Corona-Testungen und die Schutzausrüstung in den Arztpraxen einen weiteren Millionenbetrag.

Pflegebonus

Die Auszahlung der Prämie, die Pflegeheime für ihre Beschäftigten als Anerkennung für deren Einsatz während der Corona-Pandemie erhalten („Corona-Pflegebonus“), läuft derzeit auf Hochtouren. Zwei Drittel des Bonus in Höhe von 1.500 Euro zahlen die Kranken- und Pflegekassen aus Mitteln der Sozialen Pflegeversicherung, ein Drittel die Stadt Hamburg. Die Gesamtsumme der landesweiten Auszahlungen aller Kranken- und Pflegekassen in Hamburg kann derzeit noch nicht beziffert werden.

 

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com