100 Tage „Kleine Pflegereform“: So hat sich die finanzielle Belastung von Hamburger Pflegebedürftigen verändert

Damit Pflegebedürftige bei den Kosten für die Pflege im Heim entlastet werden, hat der Gesetzgeber eine „Kostenbremse“ in Form eines Zuschlags geschaffen. Diese Maßnahme war Teil der sogenannten „Kleinen Pflegereform“, die zum Jahresbeginn eingeführt wurde und heute genau 100 Tage in Kraft ist. Der Zuschlag, der nach Verweildauer gestaffelt ist, beträgt zwischen fünf und 70 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

Für Pflegebedürftige in Hamburger Einrichtungen bedeutet das konkret:

  • im ersten Jahr ihres Aufenthalts erhalten sie im Durchschnitt einen Zuschuss von 40 Euro pro Monat
  • nach einem Jahr erhöht sich der Zuschuss auf 198 Euro und nach zwei Jahren steigt er auf 356 Euro
  • bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Jahren liegt die Entlastung bei 554 Euro

„Derzeit müssen Versicherte für einen Platz in einem Hamburger Pflegeheim im Schnitt rund 2.170 Euro zahlen, Tendenz steigend,“ sagte Kathrin Herbst, Leiterin der Landesvertretung Hamburg des Verbandes der Ersatzkassen.

"Gute Pflege muss für alle bezahlbar bleiben!"

“Um finanzielle Härten abzuwenden, darf die Ampel-Regierung bei der kleinen Pflegereform nicht stehenbleiben. Auch das Bundesland Hamburg muss seinen Beitrag leisten, indem es seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt, die Investitionskosten der Heime zu übernehmen. Wenn die Politik jetzt nicht handelt, werden immer mehr pflegebedürftige Hamburgerinnen und Hamburger auf Sozialhilfe angewiesen sein. Gute Pflege muss aber für alle bezahlbar bleiben.“

Webportal www.pflegelotse.de macht Qualität und Kosten transparent

Bei den Ergebnissen der vdek-Datenauswertung handelt es sich um Durchschnittswerte in Hamburg. Im Detail werden für jeden Kostenbereich die jeweiligen Vergütungssätze der Pflegeheime des Stadtstaats zusammengezählt und durch die Anzahl der entsprechenden Einrichtungen geteilt. Da es sich um Durchschnittswerte handelt, können die tatsächlichen Kosten – und damit auch die Eigenbeteiligung, die Pflegebedürftige selbst zu tragen haben – je nach Pflegeheim deutlich höher oder niedriger sein.

Bei der Suche nach einem Heim können Pflegebedürftige über den kostenlosen vdek-Pflegelotsen unter www.pflegelotse.de herausfinden, wie hoch der individuelle Anteil ist, den sie konkret in einer von ihnen ausgewählten Einrichtung selbst finanzieren müssen. Ganz wichtig ist auch die Transparenz über die Pflegequalität der Heime: Dazu informiert das Online-Portal auf der Grundlage objektiver Prüfergebnisse.    

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com