Versorgungslücke geschlossen

Neues Unterstützungsangebot für Patientinnen und Patienten nach Klinikbehandlung

Wer nach einer Klinikbehandlung auf Hilfe bei der Versorgung angewiesen ist, kann in Hamburg die neu geschaffene Leistung „Übergangspflege im Krankenhaus“ in Anspruch nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung haben die gesetzlichen Krankenkassen in der Hansestadt mit der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft getroffen.

„Versorgungsbedürftige Patientinnen und Patienten können sich dank des neuen Angebots jetzt sicher sein, dass sie nach Abschluss einer stationären Therapie nicht auf sich allein gestellt sind“, sagt Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg. „Es ist gut, dass diese Versorgungslücke jetzt geschlossen ist.“

Pflege kann bis zu zehn Tage beansprucht werden

Die Übergangspflege im Krankenhaus kommt nach einem Beschluss des Bundestags zum einen zum Tragen, wenn Patientinnen und Patienten mit festgestelltem Nachsorgebedarf nach abgeschlossener Klinikbehandlung nicht zu Hause von einem Pflegedienst oder von Angehörigen betreut werden können. Zum anderen besteht ein Anspruch, wenn Patientinnen und Patienten nicht zeitnah in eine Reha-Einrichtung aufgenommen werden oder wenn für sie kein Kurzzeitpflegeplatz frei ist.

Die neue Leistung kann für eine Dauer von bis zu zehn Tagen nach einer beendeten Klinikbehandlung in Anspruch genommen werden. Sie umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, das Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlungen. Die rechtlichen Grundlagen zur Übergangspflege sind in den Paragrafen 39e und 132m SGB V zu finden.

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com