Transparenz über Qualität im Krankenhaus

Aktuelle Mindestmengenregelungen verbessern die Klinikversorgung in Hamburg

Krankenhäuser dürfen besonders schwierige Operationen nur dann erbringen, wenn sie jährlich eine bestimmte Mindestanzahl dieser Eingriffe vornehmen (sog. Mindestmengenregelung). Damit sind Mindestmengen ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und unterstützen auch in Hamburg eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser. Dies ist auch wegen des steigenden Fachkräftemangels in den Kliniken sinnvoll und notwendig.

Knie-OPs, Nierentransplantationen und die Versorgung von Neugeborenen mit geringem Geburtsgewicht zählen zu den aktuell geltenden komplexen Leistungen mit Mindestmengenvorgaben.

Höhere Behandlungsqualität durch Mindestmengen

„Dank der Mindestmengenregelung sinkt die Wahrscheinlichkeit von schwerwiegenden Komplikationen und Sterblichkeit“, sagt die Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg, Kathrin Herbst. „Mindestmengen sind daher ein wichtiger Schritt hin zu mehr Behandlungsqualität, ganz im Sinne von Patientinnen und Patienten. Sie verhindern, dass ein Krankenhaus eine bestimmte komplexe Behandlung nur gelegentlich vornimmt und deshalb die Qualität leidet, weil dem gesamten Team die einschlägige Erfahrung fehlt.“

Die Anhebung der Mindestmenge für die chirurgische Behandlung von Brustkrebs von 50 auf 100 Eingriffe pro Jahr dient beispielsweise dazu, die Patientensicherheit und die Behandlungsstandards durch eine höhere fachliche Expertise und mehr Routine zu verbessern.

Aktuelle Auswertungen zeigen, dass es auch in Hamburg zunehmend zu einer Spezialisierung der Krankenhäuser kommt. So wurden auch in der Hansestadt mindestmengenrelevante Leistungen auf weniger Standorte konzentriert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt Mindestmengen bei planbaren komplexen Klinikleistungen fest. Derzeit gibt es für neun Indikationen gesetzliche Vorgaben.

Das angehängte PDF-Dokument listet sowohl die mindestmengenrelevanten Operationen und die Zahl der zu erbringenden Fälle je Krankenhaus-Standort (KH-Standort) auf als auch die Kliniken in Hamburg, die 2024 berechtigt sind, die jeweilige Leistung zu erbringen.

Geplant: Vorgaben für Herztransplantationen und Darm-OPs

Auch in Zukunft soll die Qualität planbarer Eingriffe weiter gesteigert werden. Der G-BA hat für 2026 eine Mindestmenge für Herztransplantationen sowie für 2027 eine Mindestmenge für Eingriffe bei Enddarm- und Dickdarmkrebs festgelegt und somit die Leistungsbereiche deutlich erweitert.  

Eine digitale, interaktive vdek-Landkarte zeigt alle Krankenhäuser in Hamburg und bundesweit, die 2025 die Mindestmengenvorgaben erfüllen. Diese findet sich hier.

Weitere Informationen zu Mindestmengen-Regelungen liefert die Übersichtsseite der vdek-Landesvertretung Hamburg.

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com