Frühförderung

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In der Entwicklung von Kindern gibt es sogenannte „Normwerte“. Sie geben an, in welchem Alter die meisten Kinder laufen und sprechen lernen oder Kontakte zu Gleichaltrigen knüpfen. Abweichungen sind trotzdem nicht ungewöhnlich. Liegt hinter einer verzögerten Entwicklung eine Störung, muss so früh wie möglich mit gezielter Behandlung und Förderung begonnen werden. Dies erfolgt im Rahmen der Frühförderung. Sie soll dafür sorgen, dass ein Rückstand in der Entwicklung wieder wettgemacht wird und Behinderungen verhindert oder gemildert werden.

Angebote in Hamburg

Frühförderung erfolgt fachübergreifend. Das bedeutet, Kinder erhalten sowohl medizinisch-therapeutische als auch heilpädagogische Leistungen.

Derzeit erbringen folgende 15 Einrichtungen medizinisch-therapeutische Leistungen zur Frühförderung:

  • Haus Mignon
  • Kinderkompass gGmbH
  • mittendrin!
  • Pestalozzistiftung
  • Interdisziplinäre Frühförderstelle Harburg
  • Stiftung - Das Rauhe Haus
  • Therapeutisches Zentrum Wandsbek
  • Werner Otto Institut (WOI)
  • Frühförder- und Therapiezentrum De Clerq GmbH
  • DRK – Kreisverband Hamburg-Harburg e.V.
  • DRK Zentrum Hamburg Ost
  • Diakonisches Werk Hamburg West/Südholstein
  • Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH
  • Erziehungshilfe e.V.
  • Freunde blinder und sehbehinderter Kinder gGmbH
 
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Finanzierung der Leistungen

Die Frühförderung ist in Hamburg nicht nur eine staatliche Aufgabe, sondern wird fast zur Hälfte von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert – das heißt, von allen Krankenkassen gemeinsam, auch von den Ersatzkassen.

Das Sozialgesetzbuch IX führt die kommunalen Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen. Es verpflichtet beide, gemeinsam die Frühförderung zu ermöglichen und die Kosten aufzuteilen.

Die Sozialbehörde der Stadt Hamburg ist vor allem für heil- und sozialpädagogische Leistungen verantwortlich, die Krankenversicherung dagegen für therapeutische Leistungen (zum Beispiel für Physio-, Logo- und Ergotherapie). Zusammen werden all diese Leistungen in den sogenannten Frühförderstellen als Komplextherapie erbracht.

Auch für 2024 haben sich die Kostenträger der Komplexleistung gemeinsam mit den Leistungserbringern unter anderem über den Leistungsumfang und die finanzielle Sicherung der Frühförderstellen in einer Landesrahmenvereinbarung verständigt.