Die Krankenhauslandschaft bedarfsgerecht weiterentwickeln

Krankenhausflur mit Krankenhauspersonal

Spezialisierung und Konzentration auf weniger Standorte

In Hamburg gibt es 33 Plankrankenhäuser, mehrheitlich in privater Trägerschaft. Die Kliniken der Stadt haben eine Mitversorgungsfunktion: Rund zwei Drittel der Patientinnen und Patienten, die in den Häusern behandelt werden, kommen aus der Hansestadt, die übrigen vor allem aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Bei den Fallzahlen ist – im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern – eine leichte Zunahme zu beobachten, so dass die Verhältnisse von vor der Corona-Pandemie fast wieder erreicht werden.

Um die stationäre Versorgung zukunftssicher aufzustellen, müssen Planung und Finanzierung der Hamburger Krankenhäuser künftig noch stärker als bisher aufeinander abgestimmt sein. Zum Wohl der Versicherten dürfen die Beitragsgelder nicht mit der Gießkanne gleich über alle Standorte verteilt werden. Denn dann werden die Kosten und damit die Beitragssätze weiter ungebremst steigen, während die vorhandenen Versorgungsstrukturen zementiert werden.

Die Krankenhausreform des Bundes weist hier durchaus in die richtige Richtung: Leistungen sollten nach Bedarf und Qualität verteilt werden, sodass nicht mehr jedes Krankenhaus jede Leistung erbringen darf. Wenn Kliniken Operationen übernehmen, für die sie zu wenig Erfahrung haben, ist dies nachteilig für Patientinnen und Patienten, insbesondere wenn diese infolgedessen mit vermeidbaren Komplikationen zu kämpfen haben, die ihnen in einem spezialisierten Haus erspart geblieben wären.

Echte Zentralisierung ist vonnöten

Das Gebot der Stunde ist daher stärkere Spezialisierung, Konzentration auf weniger Standorte und echte Zentralisierung in der Hamburger Krankenhauslandschaft. Auf diese Weise können zudem die durch den Fachkräftemangel begrenzten Personalressourcen – etwa bei ärztlichem und pflegerischem Personal – effizient gebündelt werden. Besonders bei den fünf Level 1-Perinatalzentren in der Stadt sollte diese Anpassungsmöglichkeit in den Blick genommen werden. Alle fünf Zentren haben seit Jahren Schwierigkeiten, ausreichend Pflegekräfte dauerhaft bereitzustellen.

Die Stadt Hamburg hat mit der Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes die Grundlage dafür geschaffen, dass nach Leistungsgruppen geplant werden kann.  Bei der künftigen Krankenhauspolitik des Senats geht es aus Sicht der Ersatzkassen nun darum, die Bedarfe stringent zu ermitteln, die Krankenhausreform des Bundes sowie das Hamburgische Krankenhausgesetz unter Einbeziehung der Krankenkassen konsequent umzusetzen und die Qualitätsvorgaben nicht mit Ausnahmeregelungen zu verwässern.

Investitionskosten auskömmlich finanzieren

Krankenhausplanung und Krankenhausinvestitionen müssen Hand in Hand gehen. Die Ersatzkassen erwarten von der künftigen Landesregierung, dass sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt, die neu geplanten Krankenhausstrukturen ausreichend zu finanzieren.

Die aktuelle Investitionsförderquote beläuft sich 2024 auf schätzungsweise 4,3 Prozent. Die nach Expertenmeinung notwendige Quote liegt jedoch bei acht bis zehn Prozent. Eine solche Förderquote wird aber im Bundesland seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr erreicht. Unter der Investitionsförderquote ist der Anteil der Krankenhausfördermittel zu verstehen, die vom Senat im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden, im Verhältnis zu den Betriebsmitteln, die für die Behandlungen den Patientinnen und Patienten und ihren Krankenkassen in Rechnung gestellt werden.

Faktisch reichen die Fördermittel des Bundeslandes Hamburg für die Kliniken nach wie vor nicht aus, um mit der Entwicklung der Klinikausgaben Schritt zu halten und den Investitionsstau in Millionenhöhe abzubauen.

Bürgerschaftswahl Hamburg 2025 Gesundheitspolitische Positionen deckblatt

Stand: 12.02.2025 Gesundheitspolitische Positionen der Ersatzkassen in Hamburg 2025 - 2030

für die 23. Legislaturperiode der Bürgerschaft