Bundestagswahl 2021

Stationäre Versorgung

Krankenhausflur mit Krankenhauspersonal

Die Ersatzkassen fordern...

… dass die stationären Versorgungsstrukturen zukunfts- und demografiefest zu gestalten sind. Es muss sichergestellt werden, dass Überversorgung abgebaut und Unterversorgung ausgeglichen wird. Eine sinnvolle Strukturanpassung muss das Ziel sein. Der prognostizierte Fachkräftemangel wird es notwendiger denn je machen, die Versorgung zu bündeln, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.

… in der Breite eine konsequente Qualitätsverbesserung durch Leistungsverdichtung zu praktizieren. Nicht an jedem Krankenhaus muss jeder Eingriff durchgeführt werden können. Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass besonders kritische Fälle, wie beispielsweise intensivmedizinische Beatmungsfälle, vor allem an hochspezialisierten Fachkrankenhäusern oder Krankenhäusern der Schwerpunktversorgung konzentriert wurden. Daraus sind für die Zukunft die richtigen Lehren zu ziehen.

Grafik mit Zitat von Kathrin Herbst zur Leistungskonzentration, Bundestagswahl 2021

… dass der Grundsatz ambulant vor stationär gilt. Durch den medizinischen Fortschritt können heute mehr Leistungen als je zuvor ambulant durchgeführt werden, die früher stationär vorgenommen werden mussten. Das realisiert hohe Effizienzpotenziale in der stationären Versorgung.

… die Fallpauschalen methodisch weiterzuentwickeln. Die aktuelle Systematik setzt Fehlanreize für eine starke Mengenausweitung von oftmals unnötigen Operationen. Das führt zu einer Personalkonzentration in ohnehin bereits überversorgten Regionen, zu einem Personalmangel in unterversorgten Regionen und damit zu einer Fehlversorgung. Die Tendenz zur OP- und Hochtechnologiemedizin im Krankenhaus muss korrigiert und die Patient:innenorientierung in den Mittelpunkt gestellt werden. Das hat auch erheblichen Einfluss auf Behandlungsqualität und Patient:innensicherheit. Aus diesem Grund haben das Aktionsbündnis für Patientensicherheit (APS) und der vdek gemeinsam bereits 2018 das „Weißbuch Patientensicherheit“ vorgelegt.

… eine Differenzierung der Vergütung nach Versorgungsstufen. Ein maximalversorgendes Universitätsklinikum hat andere Aufgaben als ein Kreiskrankenhaus auf dem Land. Die Komplexität der jeweiligen Leistungserbringung spiegelt sich aber in der bestehenden Krankenhausplanung nur unzureichend wider. Eine einheitliche Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses nach Versorgungsstufe und entsprechender Leistungsgruppe, mit klaren Kriterien wie Mindestmengen oder Personalquoten, muss bundeseinheitlich gelten und einer ebenso einheitlichen Vergütung entsprechen.

… in der Krankenhausfinanzierung die Kosten für pflegerische Leistungen adäquat abzubilden. Die Politik hat einen erheblichen Eingriff in die Vergütungssystematik der Krankenhäuser vorgenommen. Seit 2020 werden die Pflegekosten durch separate Pflegebudgets außerhalb der Fallpauschalen finanziert. Das Prinzip der Selbstkostendeckung ist jedoch weder nachhaltig noch wirtschaftlich. Dazu braucht es die Wiedereingliederung der Pflegekosten in das Fallpauschalensystem, flankiert von Pflegepersonaluntergrenzen für alle Fachabteilungen und einem leistungsgerechten Pflegepersonalbemessungsinstrument.

… dass die Bundesländer ihrer Finanzierungsverantwortung für die Investitionskostenfinanzierung nachkommen, etwa durch gesetzliche Investitionsquoten, leistungsbezogene Investitionsbewertungsrelationen und flankierende Bundesprogramme. In jedem Fall sind die Krankenkassen mit einem verbindlichen Mitspracherecht zu beteiligen.

… dass ein Bund-Länder-Pakt für moderne Krankenhausstrukturen geschlossen wird. Jede Reform im Krankenhaussektor stößt auf Widerstände. Ein übergreifendes Commitment für eine umfassende Reform ist dringend nötig, um das schädliche Lagerdenken zu überwinden.