Pflegebedürftige auch von Investitionskosten entlasten

Die Langzeitpflege muss finanziell auf eine stabilere Basis gestellt werden. Die Belastungen sind für immer mehr Bewohnenende von Pflegeeinrichtungen und ihre Angehörigen kaum noch zu stemmen. Die Zuzahlungen die, die Pflegebedürftigen selbst tragen müssen, setzen sich zusammen aus Kosten für Pflege, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung.
Die Ersatzkassen fordern seit vielen Jahren eine finanzielle Entlastung der Betroffenen, auch in Hamburg. Für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim versorgt werden, stiegen die Kosten im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 1. Januar 2025 auf durchschnittlich 2.942 Euro im Monat. Das sind 403 Euro mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Wer länger als zwölf Monate im Heim verbrachte, musste im Schnitt 2.696 Euro im Monat zuzahlen (ein Plus von 348 Euro im Vorjahresvergleich). Bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Jahren mussten die Pflegebedürftigen 2.369 Euro monatlich aufbringen (ein Plus von 277 Euro). Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlten 1.960 Euro im Monat (plus 187 Euro).
Bundesland in der Pflicht
Aktuelle Reformpläne greifen noch zu kurz. Die Länder sollten die Investitionskosten komplett tragen, nicht nur einen geringen Anteil. Für Investitionen zahlen die Hamburgerinnen und Hamburger im Durchschnitt 574 Euro, wenn sie in einem Pflegeheim in der Hansestadt leben. Auch die Ausbildungskosten müssen endlich Ländersache werden. Aktuell wird ein großer Teil der Kosten für Auszubildende in der Pflege von den Heimbewohnenden selbst, beziehungsweise von der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung aufgebracht. Ausbildung - insbesondere der Betrieb von Berufsschulen - ist jedoch Ländersache und daher auch von diesen zu finanzieren.