Service für Leistungsanbieter

Pflege: Corona-Regelungen und Dokumente

Ambulante Pflege: Pflegerin mit älterer Patientin

Durch das Coronavirus SARS-CoV-2 („Schweres akutes Atemwegssyndrom Coronavirus 2“) breitet sich die Lungenkrankheit Covid-19 immer weiter aus. Aktuelle Informationen und Regelungen der Kranken- und Pflegekassen für Hamburg finden Sie hier.

Soziale Pflegeversicherung

Kostenerstattung für ambulante, teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen bei COVID-19-bedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen zwischen März 2020 und März 2022

Pflegeeinrichtungen und Hospize können mithilfe dieses Formulars (s.u.) ihre Mehraufwendungen und Mindereinnahmen angeben und die Richtigkeit der Angaben erklären. Auf dieser Grundlage zahlen die Pflegekassen die entsprechenden Erstattungsbeträge aus.
Das ausgefüllte Formular senden Sie dann bitte an die für Sie zuständige Pflegekasse (siehe Liste der zuständigen Pflegekassen in Hamburg). Weitere Informationen finden Sie hier.

Dokumente für die Kostenerstattung (nach § 150 Abs. 2 SGB XI)

 Umsetzung der Festlegungen nach § 150a Abs. 7 SGB XI (Corona-Prämie)

Meldeverfahren bei wesentlichen Beeinträchtigungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung (nach § 150 Abs. 1 SGB XI)

Häusliche Krankenpflege: Schreiben der Kranken- und Pflegekassen in Hamburg zu Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Kostenerstattungsverfahren für Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach §150, Abs. 5a, SGB XI)

Der vdek berichtet hier und auch über Twitter zur Corona-Pandemie hinsichtlich ausgewählter Informationen für die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) sowie für die weiteren GKV-Verbände.

Ersatzkassen: Information und Beratung im Internet und per Telefon


        TK (040) 46 06 61 91 60

        BARMER (0800) 84 84 111

        DAK-Gesundheit (040) 325 325 800

        KKH (089) 95 00 84 188

        hkk (0800) 2555-445

        HEK (0800) 0213213

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