Soziale Selbstverwaltung

Sozialwahl 2023

Logo: Sozialwahl 2023

Mitbestimmung bei wichtigen Entscheidungen zu Gesundheit und Rente

2023 ist Sozialwahl-Jahr. Über 51 Millionen Ersatzkassen- und Rentenversicherte hatten bis zum 31. Mai 2023 die Möglichkeit, über die Zusammensetzung der Gremien in der Selbstverwaltung zu entscheiden.  

Konkret geht es bei der Sozialwahl darum, wer bei den fünf Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk -Handelskrankenkasse grundsätzliche Entscheidungen zur Zukunft von Gesundheitsversorgung und Rente treffen wird.

In Hamburg: 708.000 Versicherte konnten erstmals online wählen

Gemessen an den Wahlbeteiligten ist die Sozialwahl neben der Bundestags- und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Seit 70 Jahren ist sie ein fester Bestandteil unserer Demokratie. Sie ermöglicht es Versicherten ab dem Alter von 16 Jahren, bei zentralen Fragen zu Gesundheit und Rente mitzuentscheiden.

In der Hansestadt waren allein bei den Ersatzkassen mehr als 708.000 Hamburgerinnen und Hamburger wahlberechtigt. Sie können erstmals auch online ihre Stimme abgeben, etwa vom Smartphone aus. Neu war auch eine Frauenquote in den Gremien in Höhe von 40 Prozent.

Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg

Die Sozialwahl ist ein gelebtes Stück Demokratie! Die Wahlberechtigten entscheiden mit, welchen Kurs ihre Ersatzkasse in Zukunft einschlagen wird, über Satzungsleistungen, also besondere Angebote als Ergänzung der Regelversorgung, über den Umgang mit Widersprüchen oder den Aufbau neuer Serviceangebote."

Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg

Wie lief die Sozialwahl ab?

Im April 2023 erhielten die Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen automatisch per Post. Nachdem sie ihre Stimme auf dem Wahlzettel abgegeben hatten, steckten sie den oder die Stimmzettel in den roten Wahlumschlag und schickten diesen bis zum Stichtag, dem 31. Mai 2023, wieder zurück. Eine Briefmarke war nicht notwendig.

In diesem Jahr hatten die Wahlberechtigten auch erstmals die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben - etwa vom Smartphone aus oder vom PC. Weiter Informationen dazu finden Sie hier.

Wer stand zur Wahl?

Mit ihrer Stimme haben die Wahlberechtigten über die "Parlamente" der Ersatzkassen, die ehrenamtlich tätigen Verwaltungsräte, entschieden. Bei der Sozialwahl stellten sich keine politischen Parteien zur Wahl, sondern Listen. Die Personen auf den Listen sind selbst Versicherte. Die Sozialwahl gibt Ihnen die nötige Legitimation, um für die Interessen der Versicherten einzutreten.

Wer durfte wählen?

Wahlberechtigt waren alle, die mindestens 16 Jahre alt waren und Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer  fünf Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk einzahlen oder in der Vergangenheit eingezahlt haben.

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf der offiziellen Homepage der Sozialwahl 2023.

Buchcover: SELBST verwalten!

"SELBST verwalten!"

Vor dem Hintergrund der Sozialwahl rückt die Soziale Selbstverwaltung in das öffentliche Interesse. Das Buch "SELBST verwalten!" gibt erstmals einen umfassenden Einblick in Bedeutung und Entwicklung dieser wichtigen Institution. Neben Beiträgen aus Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit kommen auch Ehrenamtliche zu Wort. Zu den Beitragenden bzw. Herausgebern zählen auch zwei Hamburgerinnen, Wissenschaftlerin Prof. Dr. Tanja Klenk und die ehrenamtliche Verwaltungsrätin Elvisa Kantarevic.

Bernard Braun, Tanja Klenk, Uwe Klemens (Hg.) | SELBST verwalten! Wie Ehrenamtliche unser Gesundheitswesen mitgestalten | 2022, 261 S., 22,00 Euro | W. Kohlhammer Gmbh, Stuttgart

Illustration: Vier Menschen tauschen am Tisch Ideen aus
Gut zu wissen: Was ist die Soziale Selbstverwaltung?

Eines der Kennzeichen der Sozialen Selbstverwaltung in Deutschland ist, dass die Versicherten sowie die Rentnerinnen und Rentner ihre Angelegenheiten zu Gesundheit und Rente eigenständig beeinflussen können. Nicht der Staat, sondern sie selbst - durch ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter - setzen sich für ihre Interessen ein. Das solidarische Selbstverwaltermodell ist damit nah am Geschehen in der Gesundheitsversorgung. Es zeichnet sich außerdem durch eine grundsätzliche Unabhängigkeit gegenüber staatlichen Akteuren aus.

Die Soziale Selbstverwaltung hierzulande tritt in Form der sogenannten Versichertenparlamente zusammen. Bei den Ersatzkassen sind dies die Verwaltungsräte und die Mitgliederversammlung. Die Verwaltungsräte der Ersatzkassen werden dabei alle sechs Jahre aus unterschiedlichen Listen von den Versicherten und Arbeitgebern gewählt. Dadurch erhalten sie ihre demokratische Legitimation.

Verwaltungsräte beeinflussen das Versorgungsangebot  

Die Verwaltungsräte wählen unter anderem die Vorstände und entscheiden mit, wie die Beiträge der Versicherten verwendet werden. Damit beeinflussen sie, wie das Angebot für Versicherte gestaltet wird. Außerdem sind die Verwaltungsräte Mitglieder in Widerspruchsausschüssen, verantworten wichtige Finanzentscheidungen und beschließen Satzungsleistungen wie etwa Präventionsangebote und Impfungen. Aus dem Kreis der Verwaltungsräte wird die Mitgliederversammlung des Verbands der Ersatzkassen gewählt. Dies ist das zentrale Gremium der Selbstverwaltung der Ersatzkassengemeinschaft. Die Mitgliederversammlung besteht aus 38 Vertreterinnen und Vertretern. Davon stammen 28 von der Seite der Versicherten sowie zehn von der Arbeitgeberseite. Die Mitglieder entscheiden darüber mit, wie sich der Verband politisch positioniert und wie er die Versorgung der Versicherten weiterentwickelt, aber auch, welche Aufgaben und Dienstleistungen er übernimmt.