Antragstellung auf Bezuschussung zur Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen möglich

Nach der Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG), das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, können vollstationäre Pflegeeinrichtungen einschließlich Einrichtungen für Kurzzeitpflege ab sofort Anträge auf Bezuschussung zur Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen bei einer als Pflegesatzpartei beteiligten Pflegekasse oder deren Landesverbänden, u. a. auch beim Verband der Ersatzkassen (vdek) stellen.  

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss haben alle nach § 72 SGB XI zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege.

Die Höhe des Vergütungszuschlags einer Pflegeeinrichtung bemisst sich anhand der tatsächlichen Aufwendungen und ist gestaffelt nach der Größe der Einrichtungen:

  • bis 40 Plätze: zusätzlich eine halbe Stelle
  • 41 bis 80 Plätze: zusätzlich eine Stelle
  • 81 bis 120 Plätze: zusätzlich eineinhalb Stellen
  • mehr als 120 Plätze: zusätzlich zwei Stellen

Die Bearbeitung der Anträge fällt in zahlreichen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten in den Zuständigkeitsbereich des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek). Um eine schnelle Prüfung der Anträge, Erteilung der Bescheide und die Auszahlung des Vergütungszuschlages zu gewährleisten, haben die Ersatzkassen die DAK-Gesundheit zentral mit dieser Aufgabe betraut. Die DAK-Gesundheit übernimmt die vollumfängliche Bearbeitung der Anträge für die Landkreise Darmstadt-Dieburg, Marburg-Biedenkopf und Offenbach, den Lahn-Dill-Kreis, den Main-Taunus-Kreis sowie die kreisfreien Städte Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Wiesbaden (Kontakt s.u.).  

„Durch die genau definierte Aufteilung der Landkreise und kreisfreien Städte ist eine schnelle Bearbeitung möglich. Dadurch werden die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege bestmöglich bei der Beantragung der Vergütungszuschläge unterstützt“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege aus diesen Landkreisen und kreisfreien Städten können sich den Musterantragsvordruck sowie die genehmigten Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes unter http://www.vdek.com/LVen/HES/Vertragspartner/Pflege/stationaere-pflege.html herunterladen.

Die Bearbeitung und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt zentral durch die DAK-Gesundheit, Abt. 0078 30, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg; Ansprechpartnerin dort ist Jessika Rudi, Mail: service007830@dak.de.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com