So einfach und sicher wie in Deutschland: Dialyse für Ersatzkassenversicherte auch im Auslandsurlaub erstattungsfähig

Regelmäßige Dialysebehandlungen schränken die Bewegungsfreiheit der Betroffenen ein. Urlaub auch im Ausland ist dennoch möglich. In vielen beliebten Reiseländern gibt es inzwischen Feriendialyse-Praxen, die den Ersatzkassenversicherten eine Behandlung so sicher und einfach wie in Deutschland ermöglichen. Für die Patienten entstehen keine zusätzlichen Kosten, weil die Praxis im Ausland direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnet. Grundlage hierfür ist eine Vereinbarung, die der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit den Dialysezentren geschlossen hat.

„Wer im Auslandsurlaub auf Dialyse angewiesen ist, lässt sich vorab von seiner Ersatzkasse die Kostenübernahme für die entsprechende Praxis bestätigen und vereinbart mit der Praxis die Behandlungstermine. Vor Ort muss dann nur noch die Kostenübernahmeerklärung vorgelegt werden“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Die Feriendialyse-Praxen befinden sich in vielen Urlaubsländern in der Nähe von Hotels und sind damit für die Patienten gut erreichbar.

Weitere Informationen zur Feriendialyse und die Kontaktdaten der Praxen erhalten Interessierte bei ihrer Ersatzkasse.

Hintergrund

Für die Nierenersatztherapie im Ausland gelten folgende Bestimmungen: Wird die Blutwäsche in einem Land vorgenommen, mit dem Deutschland durch ein diesbezügliches Sozialversicherungsabkommen verbunden ist, kommt grundsätzlich der ausländische Versicherungsträger auf. Das gleiche gilt bei Behandlung in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Gesetzlich Krankenversicherte können hierfür die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen, die sich auf der Rückseite ihrer Gesundheitskarte befindet, oder sie erhalten einen Anspruchsausweis für das jeweilige Land. Trotzdem verlangen einige Arztpraxen auch in diesen Staaten, dass Versicherte in Vorleistung gehen. In diesem Fall können Versicherte nach Rücksprache mit ihrer Krankenkasse gegebenenfalls im Nachhinein einen Zuschuss von bis zu 189 Euro pro Behandlung erhalten.

Eine offizielle Erhebung der Zahl dialysepflichtiger Patienten in Deutschland gibt es nicht. Nach Informationen der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie und des Verbandes Deutscher Nierenzentren e.V. sind langfristig zwischen 70.000 und 80.000 Patienten bundesweit auf die Therapie angewiesen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com