Konzentration in der Krankenhauslandschaft – ein Garant für bessere Qualität der Versorgung

Die Landesvertretung Hessen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) setzt sich für eine Verbesserung der Qualität in der Krankenhausversorgung ein. Dafür muss auch ein Konzentrationsprozess in der Kliniklandschaft Deutschlands stattfinden. In der Folge wird die Qualität der Versorgung nicht schlechter, sondern besser.

„Durch die Bündelung von Standorten und Leistungsbereichen lassen sich die Krankenhausstrukturen auch in Hessen weiter optimieren. Dadurch wird die Qualität der Versorgung und auch die Sicherheit der Patienten wesentlich gesteigert“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.

Erhebungen aus der Qualitätssicherung bestätigen: Dort, wo viele Kliniken nebeneinander stehen oder nur kleine Krankenhäuser mit wenig Betten versorgen, steigt das Risiko von Komplikationen und anderen Qualitätsmängeln. Aus Befragungen ist ferner bekannt, dass die Versicherten bei planbaren Operationen bereit sind, längere Anfahrtswege in Kauf zu nehmen, um in einem Krankenhaus versorgt zu werden, das über viel Erfahrung und das geeignete Personal verfügt und zudem alle technischen sowie organisatorischen Voraussetzungen erfüllt. Aber auch für akute Notfälle gilt: Patienten, die z.B. einen Herzinfarkt haben, wollen lieber in einem Krankenhaus mit hoher Kompetenz versorgt werden.

Krankenhausstrukturfonds 2.0 zur Verbesserung der Struktur

2016 wurde mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erstmals ein Krankenhausstrukturfonds eingeführt. Dieser Fonds wird mit Mitteln aus dem Gesundheitsfonds und einem Länderanteil finanziert. Ab 2019 geht der Krankenhausstrukturfonds aufgrund des Pflegepersonalstärkungsgesetzes in eine zweite Runde. Er soll die stationäre Versorgung strukturell verbessern, Überkapazitäten abbauen, stationäre Versorgungsangebote und Standorte konzentrieren sowie nicht bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ambulante  Versorgungseinrichtungen umwandeln mit dem Ziel, die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Der Krankenhausstrukturfonds 2.0 stellt für Hessen in den Jahren 2019 bis 2022 insgesamt rund 280 Millionen Euro für strukturverbessernde Maßnahmen zur Verfügung. Krankenhäuser in Hessen können einen Antrag auf Förderung stellen, wenn sie zur Qualitätssteigerung und Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen im Land beitragen wollen und die gesetzlichen Förderkriterien nach § 12a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com